onlinestern
Marketing und Vertrieb

Was eine Website für einen Betrieb 2026 kostet

1.000 bis 7.000 Euro einmalig, 3 bis 35 Euro im Monat laufend: die Preisspannen für 2026 und die Posten, die im ersten Angebot fehlen.

16. September 20265 Minuten LesezeitRedaktionell geprüft
Betriebsinhaber vergleicht am Schreibtisch zwei Angebote für eine Firmenwebsite

Das Wichtigste in Kürze

  • Die IHK Rhein-Neckar nennt für eine Firmenseite mit bis zu 10 Unterseiten 3.000 bis 4.000 Euro, für eine Seite mit Verkaufsfunktion 5.000 bis 7.000 Euro.
  • In Eigenregie kosten Baukastenpakete 3 bis 35 Euro im Monat, reines Hosting für ein Redaktionssystem rund 5 bis 10 Euro; die Arbeitszeit rechnen Sie dazu.
  • Für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gilt seit dem 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz; Kleinstunternehmen sind ausgenommen, also Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
  • Die Erzeugerpreise für Dienstleistungen von Werbeagenturen stiegen im 1. Quartal 2026 um 0,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal, Datenverarbeitung und Hosting um 0,8 Prozent.

Für eine aufwändigere Firmenseite mit bis zu 10 Unterseiten nennt die IHK Rhein-Neckar 3.000 bis 4.000 Euro einmalig, eine einfache Seite beginnt bei rund 1.000 Euro beim Freiberufler und ab 2.000 Euro bei einer Agentur, eine Seite mit Verkaufsfunktion bei 5.000 bis 7.000 Euro. In Eigenregie bleibt es beim laufenden Beitrag: Baukastenpakete liegen je nach Umfang bei 3 bis 35 Euro im Monat, reines Hosting für ein Redaktionssystem bei rund 5 bis 10 Euro. Entscheidend für die Gesamtrechnung ist nicht der Startpreis, sondern was in den drei Jahren danach dazukommt.

Drei Wege, drei Preisschilder

Der erste Weg ist der Baukasten. Sie mieten Werkzeug, Vorlage, Speicherplatz und Zertifikat in einem Paket und bauen selbst. Die Handwerkskammer zu Köln nennt dafür 3 bis 20 Euro im Monat, die IHK Rhein-Neckar für umfangreichere Pakete 12 bis 35 Euro. Das Geld ist überschaubar, die eigene Arbeitszeit ist es selten: Für eine Seite mit 8 bis 10 Unterseiten, Texten und Bildern planen Betriebe erfahrungsgemäß 20 bis 40 Stunden ein.

Der zweite Weg ist ein freies Redaktionssystem auf eigenem Speicherplatz. Das Hosting liegt bei rund 5 Euro im Monat, in Paketen der IHK-Aufstellung bei 8 bis 10 Euro. Sie gewinnen Freiheit bei Gestaltung und Umzug, tragen dafür Aktualisierungen und Sicherungen selbst.

Der dritte Weg ist der Auftrag. Eine einfache Seite beginnt beim Freiberufler bei rund 1.000 Euro, bei einer Agentur ab 2.000 Euro. Mit bis zu 10 Unterseiten liegen Sie bei 3.000 bis 4.000 Euro, mit Verkaufsfunktion bei 5.000 bis 7.000 Euro. Diese Spannen stammen aus der Kostenübersicht der IHK Rhein-Neckar für Gründerinnen und Gründer.

Was den Preis im Angebot treibt

Zwei Angebote über 4.000 Euro können völlig verschiedene Dinge meinen. Vergleichbar werden sie erst, wenn im Angebot steht, wie viele Seiten gebaut werden, wer die Texte schreibt, wer die Bilder liefert und wie viele Korrekturrunden enthalten sind. Texte und Bilder sind der häufigste Grund, warum ein Projekt liegen bleibt: Sie kommen aus dem Betrieb und binden dort erfahrungsgemäß 10 bis 20 Stunden.

Der zweite Treiber ist die Technik hinter der Seite. Ein Formular mit Dateiupload, eine Terminbuchung, ein geschützter Kundenbereich oder eine Anbindung an die Warenwirtschaft verschieben den Aufwand deutlich; lassen Sie jede dieser Funktionen als eigenen Posten ausweisen. Eine zweite Sprache verdoppelt den Textaufwand, nicht den Gestaltungsaufwand.

Der dritte Treiber ist die Darstellung auf dem Telefon. Die Handwerkskammer zu Köln verweist auf einen mobilen Anteil am Seitenverkehr von rund 65 Prozent, bei Angeboten für Privatkunden mitunter über 90 Prozent. Eine Seite, die nur am Bildschirm geprüft wurde, kostet Nacharbeit. Lassen Sie sich Entwürfe für schmale Bildschirme zeigen, bevor Sie freigeben.

Was welcher Weg zur Firmenseite kostet
WegEinmaligLaufend je Monat
Baukastenpaket, selbst gebautkeine Rechnung, 20 bis 40 Stunden eigene Zeit3 bis 35 Euro
Freies Redaktionssystem auf eigenem Speicherplatzkeine Rechnung, 30 bis 50 Stunden eigene Zeitrund 5 bis 10 Euro
Einfache Seite vom Freiberuflerab rund 1.000 Eurorund 5 bis 10 Euro Hosting
Einfache Seite von einer Agenturab 2.000 Eurorund 5 bis 10 Euro Hosting
Firmenseite mit bis zu 10 Unterseiten3.000 bis 4.000 Eurorund 5 bis 10 Euro Hosting, Wartung je nach Vertrag
Seite mit Verkaufsfunktion5.000 bis 7.000 EuroHosting ab rund 10 Euro, dazu Gebühren der Zahlungsanbindung

Preisspannen der IHK Rhein-Neckar (Kostenübersicht für Gründungen) und der Handwerkskammer zu Köln, Zeitaufwand als Erfahrungswert, Stand 2026

Die laufenden Kosten, die im ersten Angebot fehlen

Nach der Übergabe läuft die Uhr weiter. Die Domain ist der kleinste Posten; Ende Juni 2026 waren nach Angaben der DENIC 18 Millionen .de-Adressen registriert, statistisch fast jeder sechste Einwohner Deutschlands ist Inhaber einer davon. Dazu kommen Speicherplatz, Zertifikat, Aktualisierungen des Systems und der Erweiterungen, Sicherungen und die Behebung von Störungen.

Rechnen Sie in Dreijahresbeträgen, dann sehen Sie den Unterschied. Ein Baukastenpaket zu 20 Euro im Monat ergibt 720 Euro in drei Jahren, dazu die eigene Arbeitszeit. Eine Agenturseite zu 3.500 Euro mit Hosting zu 10 Euro im Monat und einem Wartungsbudget von 40 Euro im Monat ergibt 3.500 Euro plus 1.800 Euro, zusammen 5.300 Euro.

Der dritte Posten steht in keinem Angebot: die Pflege der Inhalte. Eine Seite ohne neue Referenzen, ohne aktuelle Öffnungszeiten und ohne gepflegte Leistungsbeschreibung verliert an Wirkung. Planen Sie dafür 2 bis 4 Stunden im Monat ein, entweder im Betrieb oder als feste Position im Wartungsvertrag.

Pflichten, die ins Budget gehören

Jede geschäftliche Seite braucht ein vollständiges Impressum und eine Datenschutzerklärung, die zu der tatsächlich eingesetzten Technik passt. Welche Angaben genau hineingehören, steht im Beitrag zu den Impressumspflichten. Werden Schriften, Karten oder Auswertungen von fremden Servern geladen, kommt eine Einwilligungslösung dazu, die im Angebot als eigener Posten auftauchen sollte.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es erfasst nach § 1 Absatz 3 Nummer 5 Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Angebote, bei denen Verbraucher über die Seite einen Vertrag abschließen. Eine reine Visitenkartenseite ohne Bestell- oder Buchungsstrecke fällt nicht darunter.

Ausgenommen sind nach § 3 Absatz 3 BFSG Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen. Als Kleinstunternehmen gilt nach § 2 Nummer 17 BFSG, wer weniger als 10 Personen beschäftigt und entweder höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz erzielt oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro hat. Wer die Schwelle überschreitet und die Anforderungen missachtet, riskiert nach § 37 Absatz 2 BFSG eine Geldbuße bis zu 100.000 Euro.

Was der Betrieb steuerlich absetzt

Die laufenden Kosten sind unproblematisch. Hosting, Domaingebühr, Wartung und Aktualisierung sind im Jahr der Zahlung als Betriebsausgaben abziehbar. Bei Regelbesteuerung holen Sie sich die 19 Prozent Umsatzsteuer als Vorsteuer zurück, sodass aus 4.000 Euro brutto rund 3.361 Euro netto werden.

Bei den einmaligen Erstellungskosten kommt es darauf an, wer gebaut hat. Eine selbst erstellte Seite ist ein selbst geschaffenes immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens; dafür darf nach § 5 Absatz 2 EStG kein Aktivposten angesetzt werden, die Aufwendungen wirken sich sofort aus. Eine beauftragte Seite ist entgeltlich erworben und damit grundsätzlich zu aktivieren.

Wie lange abgeschrieben wird, ist der Streitpunkt. Die Finanzverwaltung lässt für Betriebs- und Anwendersoftware seit dem BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zu. Ob das für eine Firmenseite gilt, beurteilen die Finanzämter unterschiedlich. Klären Sie den Punkt vor der Buchung mit Ihrer Steuerkanzlei und lassen Sie sich Erstellung, Inhalte und laufende Betreuung getrennt in Rechnung stellen.

Woran sich die Preise 2026 orientieren

Die Preisbewegung ist derzeit moderat. Nach der Erhebung des Statistischen Bundesamts lagen die Erzeugerpreise für Dienstleistungen im 1. Quartal 2026 um 2,4 Prozent über dem Vorjahresquartal und um 1,2 Prozent über dem Vorquartal. Für Dienstleistungen von Werbeagenturen betrug der Anstieg 0,4 Prozent, für Datenverarbeitung und Hosting 0,8 Prozent, für Software und Softwarelizenzen 1,3 Prozent.

Wer 2026 ausschreibt, sollte deshalb nicht mit einem Preissprung argumentieren, sondern mit Leistungsumfang. Holen Sie drei Angebote ein und verlangen Sie in jedem eine Aufstellung nach Posten: Konzept, Gestaltung, Umsetzung, Texte, Bilder, Rechtstexte, Einweisung. Ein Festpreis für einen klar beschriebenen Umfang ist für einen Betrieb meist günstiger als eine Abrechnung nach Stunden ohne Obergrenze.

Zwei Punkte gehören in jeden Vertrag: die Übergabe aller Zugänge zu Domain, Speicherplatz und Redaktionssystem und das Recht, die Seite ohne Zustimmung des Erstellers weiterzugeben. Wer diese Punkte erst nach drei Jahren klärt, zahlt den Umzug ein zweites Mal. Wie Sie ein Angebot systematisch prüfen, zeigt der Angebotsvergleich.

Häufige Fragen

Lohnt sich ein Baukasten für einen kleinen Betrieb?

Wenn Sie 20 bis 40 Stunden Zeit haben und mit Vorlagen leben können, ja. Bei 20 Euro im Monat zahlen Sie 720 Euro in drei Jahren gegenüber 3.500 Euro und mehr für eine beauftragte Seite. Der Nachteil liegt im Umzug: Inhalte lassen sich meist übertragen, die Gestaltung selten.

Was kostet die Domain im Jahr?

Die Domaingebühr ist in Baukasten- und Hostingpaketen häufig enthalten und deshalb selten ein eigener Posten. Wichtiger als der Betrag ist der Inhaber: Die Domain muss auf Ihren Betrieb registriert sein, nicht auf die Agentur, sonst wird jeder spätere Wechsel zur Verhandlung.

Muss unsere Seite barrierefrei sein?

Nur wenn Verbraucher über die Seite Verträge abschließen können (§ 1 Absatz 3 Nummer 5 BFSG) und Ihr Betrieb kein Kleinstunternehmen im Sinne von § 2 Nummer 17 BFSG ist, also 10 oder mehr Personen beschäftigt oder sowohl über 2 Millionen Euro Jahresumsatz als auch über 2 Millionen Euro Jahresbilanzsumme liegt. Für reine Informationsseiten gilt die Pflicht nicht.

Können wir die Kosten sofort absetzen?

Laufende Kosten ja, im Jahr der Zahlung. Bei einer beauftragten Erstellung handelt es sich um ein entgeltlich erworbenes immaterielles Wirtschaftsgut, das grundsätzlich aktiviert wird; bei einer selbst erstellten Seite verbietet § 5 Absatz 2 EStG den Aktivposten. Die Nutzungsdauer klären Sie mit Ihrer Steuerkanzlei.

Was sollte im Wartungsvertrag stehen?

Aktualisierung von System und Erweiterungen, tägliche Sicherung mit geprüfter Wiederherstellung, Reaktionszeit bei Störungen und ein Stundenkontingent für Änderungen. Rechnen Sie den Monatspreis auf Stunden um und vergleichen Sie ihn mit dem Stundensatz für Einzelaufträge. Ohne Kontingent wird jede Änderung einzeln abgerechnet.

Wie viele Angebote sollten wir einholen?

Drei genügen, wenn alle dieselbe Leistungsbeschreibung bekommen. Verlangen Sie eine Aufstellung nach Posten und einen Festpreis für einen klar umrissenen Umfang. Weicht ein Angebot deutlich nach unten ab, fehlt meist eine Leistung, nicht die Marge.

Quellen

  1. IHK Rhein-Neckar: Kostenübersicht für Existenzgründerinnen und Existenzgründer
  2. Handwerkskammer zu Köln: Website-Marketing
  3. Statistisches Bundesamt: Erzeugerpreise für Dienstleistungen im 1. Quartal 2026
  4. § 1 BFSG, Zweck und Anwendungsbereich
  5. § 2 BFSG, Begriffsbestimmungen (Nummer 17: Kleinstunternehmen)
  6. § 3 BFSG, Barrierefreiheit, Verordnungsermächtigung (Absatz 3: Kleinstunternehmen)
  7. § 37 BFSG, Bußgeldvorschriften
  8. § 5 EStG, Aktivposten für immaterielle Wirtschaftsgüter (Absatz 2)
  9. DENIC: .de-Domains knacken die 18-Millionen-Marke