Marketing und Digital
Marketing-Agentur
Was Agenturarbeit kostet, wie Sie Budget, Zugänge und Messung sauber regeln.

Agenturstunden liegen 2026 meist zwischen 75 und 180 Euro netto, je nach Aufgabe und Größe des Hauses. Die amtliche Preisstatistik beschreibt einen ruhigen Markt: Leistungen von Werbeagenturen verteuerten sich 2025 um 0,8 Prozent, Werbeflächen um 0,7 Prozent. Das Geschäft selbst wuchs kräftiger. Die kommerzielle Kommunikation in Deutschland erreichte 2025 ein Volumen von 50,9 Milliarden Euro, 2,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Netto-Werbeeinnahmen der erfassten Medien lagen bei 27,88 Milliarden Euro, der Marktanteil der Onlinewerbung bei 56,6 Prozent.
Vergleichbar werden Angebote erst, wenn Honorar und Mediabudget getrennt ausgewiesen sind. Das Honorar bezahlt Arbeitszeit, das Mediabudget wandert an Plattformen und Medien. Steht beides in einer Summe, lässt sich weder Aufwand noch Wirkung beurteilen. Klären Sie außerdem vor der Unterschrift, auf wessen Namen Werbekonten, Domain und Auswertungszugänge laufen: Gehören sie der Agentur, verlieren Sie beim Wechsel die Verlaufsdaten, aus denen sich der Preis je Anfrage überhaupt erst ablesen lässt.
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten
Honorar und Mediabudget trennen
Lassen Sie im Angebot zwei Zeilen führen: Arbeitszeit der Agentur und Geld, das an Medien fließt. Nur so erkennen Sie, ob von 2.000 Euro im Monat 600 Euro Betreuung und 1.400 Euro Werbeplatz sind oder umgekehrt. Verlangen Sie zusätzlich die Rechnungen oder Kontoauszüge der Plattformen, damit das gebuchte Budget nachvollziehbar bleibt. Provisionen oder Rückvergütungen Dritter gehören offengelegt.
Zugänge auf Ihren Namen
Werbekonten, Auswertungszugänge, Domain und Postfächer sollten auf Ihre Firma laufen, die Agentur bekommt Rechte als Verwalterin. Eine Kampagne, die 14 Monate Verlaufsdaten gesammelt hat, ist beim Wechsel ohne diese Daten wenig wert. Halten Sie im Vertrag fest, dass alle Zugänge binnen 14 Tagen nach Ende der Zusammenarbeit übergeben werden, samt Auswertungsansichten und hochgeladenen Vorlagen.
Werbung als Werbung kennzeichnen
§ 5a Absatz 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verlangt, den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung kenntlich zu machen, sofern er sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt. Das trifft bezahlte Beiträge, Kooperationen mit Reichweitenkonten und redaktionell wirkende Texte. Legen Sie im Vertrag fest, wer die Kennzeichnung setzt und prüft. Abgemahnt wird der werbende Betrieb, nicht allein die Agentur.
Einwilligung für Anruf und Mail
§ 7 Absatz 2 UWG wertet Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung als unzumutbare Belästigung; bei sonstigen Marktteilnehmern genügt eine mutmaßliche Einwilligung. § 7a UWG verlangt, die Einwilligung bei Erteilung zu dokumentieren und den Nachweis fünf Jahre ab Erteilung und nach jeder Verwendung aufzubewahren. § 20 UWG sieht dafür Geldbußen bis zu 300.000 Euro vor, bei Dokumentationsmängeln bis zu 50.000 Euro.
Daten im Auftrag verarbeiten
Sobald eine Agentur Adresslisten, Formulareingänge oder Kundendaten anfasst, brauchen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung. Darin stehen Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Weisungsbindung, technische und organisatorische Maßnahmen, der Umgang mit Unterauftragnehmern sowie Löschung oder Rückgabe am Ende. Ohne diesen Vertrag verantworten Sie die Verarbeitung allein.
Messung vor dem Start festlegen
Einigen Sie sich auf zwei bis drei Kennzahlen, bevor die erste Rechnung kommt: Zahl der Anfragen, Kosten je Anfrage, Anteil der Anfragen, aus denen ein Auftrag wird. Ein Monatsbericht von zwei Seiten reicht, wenn er Vormonat und Vorjahr danebenstellt. Der Markt verschiebt sich schnell: Display samt Videostreaming legte 2025 um 21,3 Prozent zu, Suchwerbung um 7,0 Prozent, während lineares Fernsehen 9,2 Prozent verlor.
Laufzeit und Ausstieg
Betreuungsverträge laufen oft 6 bis 12 Monate, weil Aufbauarbeit vorn liegt. Vereinbaren Sie dazu einen Ausstieg nach drei Monaten, falls vereinbarte Kennzahlen ausbleiben, und eine Kündigungsfrist von höchstens vier Wochen zum Monatsende. Der Druck ist real: Die Umsätze der im Gesamtverband organisierten Agenturen sanken 2025 um 2,7 Prozent, die durchschnittliche Rendite lag bei 7,5 Prozent.
Preisrahmen
Was üblicherweise berechnet wird
| Leistung | Übliche Spanne | Hinweis |
|---|---|---|
| Stundensatz Beratung und Konzept | 95 bis 180 Euro netto | obere Werte bei größeren Häusern in Ballungsräumen |
| Stundensatz Gestaltung und Produktion | 75 bis 130 Euro netto | Reinzeichnung und Bildbearbeitung am unteren Rand |
| Betreuung Suchmaschinenwerbung, je Monat | 300 bis 900 Euro netto | zusätzlich zum Mediabudget, das direkt an die Plattform geht |
| Betreuung sozialer Kanäle, je Monat | 600 bis 2.000 Euro netto | richtet sich nach Zahl der Beiträge und Kanäle |
| Suchmaschinenoptimierung, je Monat | 500 bis 2.000 Euro netto | Mindestlaufzeit meist 6 Monate, Wirkung selten vor Monat 4 |
| Aufschlag auf das Mediabudget statt Stundenhonorar | 10 bis 20 Prozent | lohnt erst ab etwa 5.000 Euro Mediabudget im Monat |
| Kampagnenkonzept als einmaliges Projekt | 2.500 bis 8.000 Euro netto | Werbemittel und Produktion getrennt ausweisen lassen |
Die Spannen beruhen auf Angeboten an kleine und mittlere Betriebe und sind keine amtliche Statistik; amtlich belegt ist die Preisentwicklung, denn Leistungen von Werbeagenturen wurden 2025 um 0,8 Prozent teurer. Region, Umfang und Erfahrung verschieben jedes Angebot.
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Häufige Fragen
Was kostet eine Marketing-Agentur im Monat?
Für einen kleinen Betrieb liegt die laufende Betreuung meist bei 500 bis 2.000 Euro netto im Monat, dazu kommt das Mediabudget, das an Plattformen und Medien geht. Stundensätze bewegen sich zwischen 75 und 180 Euro netto. Die amtliche Preisstatistik weist für Leistungen von Werbeagenturen 2025 einen Anstieg von 0,8 Prozent aus, der Preisdruck kommt also eher aus dem Leistungsumfang als aus der Teuerung.
Lohnt sich ein Aufschlag auf das Mediabudget oder ein Stundenhonorar?
Bei kleinen Budgets ist ein fester Betreuungsbetrag ehrlicher, weil 15 Prozent von 800 Euro keine Arbeitszeit decken. Ab etwa 5.000 Euro Mediabudget im Monat wird ein Aufschlag von 10 bis 20 Prozent üblich. Wichtig ist, dass der Aufschlag im Angebot steht und nicht als unsichtbarer Anteil im Mediapreis verschwindet.
Muss bezahlte Werbung gekennzeichnet werden?
Ja, § 5a Absatz 4 UWG verlangt, den kommerziellen Zweck kenntlich zu machen, sofern er sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt. Das gilt für bezahlte Beiträge, für Kooperationen mit Reichweitenkonten und für Texte, die wie Redaktion wirken. Verantwortlich ist auch der Betrieb, für den geworben wird, darum gehört die Prüfung in den Vertrag.
Darf die Agentur Adressen anrufen oder anschreiben?
Nur mit Einwilligung. Gegenüber Verbrauchern verlangt § 7 Absatz 2 UWG eine vorherige ausdrückliche Einwilligung für Telefonwerbung, bei anderen Marktteilnehmern reicht eine mutmaßliche. § 7a UWG verpflichtet dazu, die Einwilligung von Verbrauchern zu dokumentieren und den Nachweis fünf Jahre aufzubewahren. Ein Anruf bei einem Verbraucher ohne dessen Einwilligung kostet nach § 20 UWG bis zu 300.000 Euro, ein Dokumentationsmangel bis zu 50.000 Euro.
Wem gehören Konten, Daten und Entwürfe nach dem Ende?
Was Sie nicht vertraglich regeln, bleibt oft bei der Agentur. Halten Sie schriftlich fest, dass Werbekonten, Domain und Auswertungszugänge auf Ihre Firma laufen, dass Quelldateien übergeben werden und dass die Rückgabe binnen 14 Tagen nach Vertragsende erfolgt. Für Kundendaten braucht es zusätzlich den Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO.
Wie schnell zeigt Werbung Wirkung?
Suchwerbung liefert erste verwertbare Zahlen nach 4 bis 6 Wochen, weil sie bestehende Nachfrage abgreift. Auffindbarkeit in Suchmaschinen und Aufbau in sozialen Kanälen brauchen eher 4 bis 9 Monate. Der Markt belohnt derzeit Digitales: Display samt Videostreaming wuchs 2025 um 21,3 Prozent, Suchwerbung um 7,0 Prozent.
Quellen
- § 5a UWG, Irreführung durch Unterlassen
- § 7 UWG, Unzumutbare Belästigungen
- § 7a UWG, Einwilligung in Telefonwerbung
- § 20 UWG, Bußgeldvorschriften
- Statistisches Bundesamt, Erzeugerpreise für Dienstleistungen im Jahr 2025
- Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft, Jahresbilanz 2025
- Gesamtverband Kommunikationsagenturen, Frühjahrsmonitor 2026
- Datenschutzkonferenz, Kurzpapier Nr. 13 zur Auftragsverarbeitung
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