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IT-Dienstleister

Betreuung, Datensicherung und Sicherheit auslagern: Preise, Verträge, Pflichten.

IT-Dienstleister

Laufende IT-Betreuung kostet 2026 meist 90 bis 160 Euro netto je Stunde, Pauschalverträge liegen häufig bei 35 bis 85 Euro je betreutem Arbeitsplatz und Monat. Die amtliche Preisstatistik zeigt wenig Bewegung: IT-Beratung und Support waren im 1. Quartal 2026 um 0,9 Prozent teurer als ein Jahr zuvor, Datenverarbeitung und Hosting um 0,8 Prozent, Software und Softwarelizenzen um 1,3 Prozent.

Entscheidender als der Stundensatz ist, was im Störfall geschieht. 54 Prozent der Unternehmen ab 10 Beschäftigten nutzten 2025 kostenpflichtige Cloud-Dienste, bei den kleinen Betrieben mit 10 bis 49 Beschäftigten waren es 51 Prozent. Postfächer, Dateien und Buchhaltung liegen damit außer Haus, und der Vertrag mit dem Dienstleister bestimmt, wie schnell Sie nach einem Ausfall wieder arbeitsfähig sind.

Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten

Reaktionszeit statt Verfügbarkeit

Eine Zusage von 99 Prozent Verfügbarkeit erlaubt rechnerisch rund 88 Stunden Ausfall im Jahr, 99,9 Prozent noch knapp 9 Stunden. Aussagekräftiger ist, wie schnell jemand mit der Arbeit beginnt. Lassen Sie Reaktionszeit, Servicezeiten und Erreichbarkeit außerhalb der Bürozeit getrennt festschreiben.

Sicherung im Ernstfall testen

Eine Datensicherung ist erst dann eine, wenn die Rückspielung geprüft wurde. Vereinbaren Sie mindestens eine Wiederherstellungsprobe im Jahr und lassen Sie sich das Protokoll aushändigen. § 30 BSIG zählt die Aufrechterhaltung des Betriebs mit Backup-Management und Notfallwiederherstellung ausdrücklich zu den geforderten Maßnahmen.

Aufbewahrungsfristen abbilden

§ 147 der Abgabenordnung verlangt 10 Jahre für Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse, 8 Jahre für Buchungsbelege und 6 Jahre für empfangene und abgesandte Geschäftsbriefe. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahrs, in dem die Unterlage entstanden ist. Klären Sie, wo diese Daten liegen und ob Sie sie nach einem Systemwechsel noch lesen können.

Auftragsverarbeitung regeln

Wer Ihre Systeme fernwartet, sieht personenbezogene Daten von Beschäftigten und Kunden. Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung verlangt dafür einen Vertrag, der Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung sowie die Kategorien betroffener Personen festlegt. Ohne diesen Vertrag tragen Sie als verantwortliche Stelle die Folgen einer Lücke allein.

Prüfen, ob NIS-2 greift

Das neue BSI-Gesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025. Als wichtige Einrichtung gilt nach § 28 BSIG, wer in einem gelisteten Sektor mindestens 50 Beschäftigte hat oder Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme von jeweils über 10 Millionen Euro erreicht. Ab 250 Beschäftigten oder über 50 Millionen Euro Umsatz zusammen mit über 43 Millionen Euro Bilanzsumme wird daraus eine besonders wichtige Einrichtung mit strengerer Aufsicht.

Bestandsaufnahme nach fester Regel

Der CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076 prüft in einem ein- bis zweistündigen Gespräch 27 Anforderungen aus 6 Themenbereichen und endet mit einer Auswertung samt Rangfolge und Hinweisen auf Förderprogramme. Er richtet sich an Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten und ist keine Zertifizierung. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beschreibt das <a href="https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Informationen-und-Empfehlungen/KMU/CyberRisikoCheck/CyberRisikoCheck_node.html" target="_blank" rel="nofollow noopener">Verfahren und die Qualifikation der Anbieter</a>.

Preisrahmen

Was üblicherweise berechnet wird

Preisrahmen IT-Dienstleister, Stand 2026
LeistungÜbliche SpanneHinweis
Stundensatz Systembetreuung90 bis 160 Euro nettoEinsatz vor Ort teurer als Fernwartung
Pauschale je Arbeitsplatz35 bis 85 Euro monatlichenthält meist Überwachung, Aktualisierungen, Fernwartung
Betreuung je Server80 bis 220 Euro monatlichabhängig von Zahl der Dienste und Umfang der Sicherung
Einsatz außerhalb der ServicezeitAufschlag 25 bis 100 ProzentNachtstunden und Wochenende getrennt vereinbaren
Bestandsaufnahme nach DIN SPEC 27076600 bis 1.800 Euro nettoGespräch von 1 bis 2 Stunden plus schriftliche Auswertung
Umzug in einen Cloud-Dienst1.500 bis 12.000 Euro nettohängt an Datenmenge, Zahl der Postfächer und Altsystemen
Wiederherstellung nach einem Angriffab 5.000 Euro nettoAufwand steigt stark, wenn keine geprüfte Sicherung vorliegt

Die Spannen stammen aus der Beobachtung von Angeboten im deutschen Markt; die amtliche Preisstatistik weist für IT-Beratung und Support im 1. Quartal 2026 ein Plus von 0,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal aus. Einzelangebote weichen nach Technikstand, Reaktionszeit und Region ab.

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Häufige Fragen

Was kostet laufende IT-Betreuung im Monat?

Pauschalen liegen häufig bei 35 bis 85 Euro je Arbeitsplatz und Monat, ein Server wird mit 80 bis 220 Euro berechnet. Ein Betrieb mit 8 Arbeitsplätzen und einem Server landet damit bei rund 360 bis 900 Euro monatlich. Einzeleinsätze nach Aufwand kosten 90 bis 160 Euro je Stunde.

Brauche ich einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?

Ja, sobald der Dienstleister auf Systeme mit personenbezogenen Daten zugreifen kann, also praktisch bei jeder Fernwartung. Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung verlangt einen Vertrag mit Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung sowie den Kategorien betroffener Personen. Fordern Sie ihn an, bevor der erste Zugang eingerichtet wird.

Gilt NIS-2 auch für kleine Betriebe?

Nur wenn der Betrieb in einem der gelisteten Sektoren tätig ist und die Größenschwellen erreicht. Nach § 28 BSIG beginnt die Einstufung als wichtige Einrichtung bei 50 Beschäftigten oder bei Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme von jeweils über 10 Millionen Euro. Das Bundesamt rechnet mit rund <a href="https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2025/251205_NIS-2-Umsetzungsgesetz_in_Kraft.html" target="_blank" rel="nofollow noopener">29.500 beaufsichtigten Einrichtungen</a>.

Wie schnell muss ein Sicherheitsvorfall gemeldet werden?

§ 32 BSIG verlangt von betroffenen Einrichtungen eine erste Meldung unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden nach Kenntnis, eine ausführlichere Meldung binnen 72 Stunden und eine Abschlussmeldung spätestens einen Monat danach. Dauert der Vorfall länger an, tritt zunächst eine Fortschrittsmeldung an deren Stelle.

Welche Sicherheitsmaßnahmen sind das Mindeste?

§ 30 BSIG führt 10 Bereiche auf, von der Risikoanalyse über die Sicherheit der Lieferkette bis zu Multi-Faktor-Authentifizierung und Schulungen. Für Betriebe ohne eigene IT-Abteilung sind die Punkte im Beitrag <a href="/magazin/it-sicherheit-kleinbetrieb-massnahmen/">IT-Sicherheit im Kleinbetrieb</a> einzeln beschrieben.

Wer haftet, wenn die Geschäftsführung Sicherheit vernachlässigt?

§ 38 BSIG verpflichtet Geschäftsleitungen betroffener Einrichtungen, die Maßnahmen nach § 30 umzusetzen und deren Umsetzung zu überwachen. Verletzen sie diese Pflicht schuldhaft, haften sie der Einrichtung nach den Regeln ihrer Rechtsform. Zusätzlich müssen sie regelmäßig an Schulungen teilnehmen.

Quellen

  1. BSI-Gesetz, § 28 Besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen
  2. BSI-Gesetz, § 30 Risikomanagementmaßnahmen
  3. BSI-Gesetz, § 32 Meldepflichten
  4. BSI-Gesetz, § 38 Umsetzungs-, Überwachungs- und Schulungspflicht für Geschäftsleitungen besonders wichtiger Einrichtungen und wichtiger Einrichtungen
  5. Abgabenordnung, § 147 Aufbewahrung von Unterlagen
  6. Datenschutz-Grundverordnung, Verordnung (EU) 2016/679
  7. Statistisches Bundesamt, Jedes zweite Unternehmen nutzt kostenpflichtige Cloud-Services
  8. Statistisches Bundesamt, Erzeugerpreise für Dienstleistungen im 1. Quartal 2026
  9. BSI, NIS-2-Umsetzungsgesetz in Kraft
  10. BSI, CyberRisikoCheck für kleine und mittlere Unternehmen