Marketing und Digital
Webdesign-Agentur
Preise, Nutzungsrechte und Pflichten, bevor Sie eine Website beauftragen.

Eine Unternehmenswebsite mit 5 bis 8 Seiten kostet 2026 meist 3.000 bis 9.000 Euro netto, Agenturstunden liegen bei 75 bis 140 Euro. Die amtliche Preisstatistik zeigt einen ruhigen Markt: Werbeagenturleistungen kosteten im 1. Quartal 2026 nur 0,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor, Softwareentwicklung und Programmierung 0,9 Prozent mehr. Wer Angebote vergleicht, vergleicht also Leistungsumfang, kaum Teuerung.
Der teuerste Fehler steckt selten im Preis, er steckt im Vertrag. Ohne ausdrückliche Aufzählung der Nutzungsarten reicht das eingeräumte Recht nach § 31 Absatz 5 des Urheberrechtsgesetzes nur so weit, wie der Vertragszweck es verlangt. Wer den Entwurf später auf Fahrzeugbeschriftung, Messestand oder eine zweite Domain übertragen will, steht dann ohne Erlaubnis da. Lassen Sie sich ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht schriftlich einräumen, zusammen mit Quelldateien und allen Zugängen.
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten
Nutzungsrechte schriftlich
Nach § 31 Absatz 5 Urheberrechtsgesetz bestimmt der Vertragszweck den Umfang der Rechte, solange die Nutzungsarten nicht einzeln benannt sind. Lassen Sie ausschließliche Rechte an Gestaltung, Fotos, Texten und Programmierung eintragen, ohne Beschränkung auf Gebiet oder Laufzeit. Halten Sie im selben Absatz fest, dass Quelldateien und Schriftlizenzen bei Abschluss übergeben werden.
Barrierefreiheit richtig einordnen
Seit dem 28. Juni 2025 verlangt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz barrierefreie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Websites und Anwendungen, über die Verbraucher Verträge schließen. § 3 Absatz 3 nimmt Kleinstunternehmen davon aus, also Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme; beim Inverkehrbringen von Produkten gilt die Ausnahme nicht. Vor dem Stichtag eingesetzte Produkte und geschlossene Verträge dürfen längstens bis zum 27. Juni 2030 weiterlaufen.
Abnahme sauber führen
§ 640 Absatz 2 BGB lässt ein Werk als abgenommen gelten, wenn die Agentur nach Fertigstellung eine angemessene Frist setzt und Sie diese verstreichen lassen, ohne mindestens einen Mangel zu benennen. Der schriftliche Hinweis auf diese Folge ist nur gegenüber Verbrauchern nötig, im Geschäftsverkehr greift die Wirkung ohne ihn. Melden Sie jeden Mangel darum vor Fristablauf in Textform.
Verjährung im Blick
§ 634a BGB setzt zwei Jahre ab Abnahme an, wenn der Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache liegt, im Übrigen gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese beginnt nicht mit der Abnahme, sondern mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie vom Mangel erfahren haben. Ein Pflegevertrag verlängert diese Fristen nicht, er läuft daneben.
Pflichtangaben und Einwilligung
§ 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes listet 8 Gruppen von Pflichtangaben auf, darunter Anschrift, eine Möglichkeit zur unmittelbaren elektronischen Kommunikation, Register und Registernummer sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden. Für Karten-, Schrift- und Zähldienste, die Daten auf dem Endgerät ablegen oder auslesen, verlangt § 25 TDDDG vorher eine Einwilligung. Legen Sie im Angebot fest, wer die Einwilligungsabfrage einrichtet und wer sie pflegt.
Betrieb nach dem Livegang
Mit der Freischaltung endet die Arbeit nicht. Rechnen Sie mit 30 bis 120 Euro im Monat für Hosting, Aktualisierungen des Redaktionssystems und Sicherungen. Lassen Sie zusagen, innerhalb welcher Frist Sicherheitsaktualisierungen eingespielt werden und wie oft eine Sicherungskopie erstellt wird.
Preisrahmen
Was üblicherweise berechnet wird
| Leistung | Übliche Spanne | Hinweis |
|---|---|---|
| Stundensatz Agentur | 75 bis 140 Euro netto | Einzelanbieter liegen darunter, Spezialisten darüber |
| Website mit 5 bis 8 Seiten | 3.000 bis 9.000 Euro netto | ohne Texte und Bilder, mit fertiger Vorlage deutlich weniger |
| Eigener Entwurf statt Vorlage | Aufschlag 1.500 bis 5.000 Euro | Gestaltung wird neu gezeichnet, nicht angepasst |
| Texte je Seite | 150 bis 450 Euro netto | hängt an Recherche, Länge und Fachtiefe |
| Betrieb und Pflege | 30 bis 120 Euro monatlich | Hosting, Aktualisierungen, Sicherungen, Erreichbarkeitsprüfung |
| Prüfung auf Barrierefreiheit | 600 bis 2.500 Euro netto | nur nötig, wenn das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz greift |
| Rechtstexte prüfen lassen | 250 bis 900 Euro netto | Pflichtangaben nach § 5 DDG, Einwilligung nach § 25 TDDDG |
Die Spannen stammen aus der Beobachtung von Angeboten im deutschen Markt; die amtliche Preisstatistik weist für Werbeagenturleistungen im 1. Quartal 2026 ein Plus von 0,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal aus. Einzelangebote weichen nach Region, Umfang und Vorarbeit ab.
Vor der Beauftragung
Prüfliste: 10 Punkte vor der Beauftragung
Haken Sie ab, was geklärt ist. Der Stand bleibt in diesem Browserfenster erhalten.
Vier Tipps aus der Praxis
Anfrage
Webdesign-Agentur gesucht? Beschreiben Sie Ihr Vorhaben.
Fünf Schritte, zwei Minuten. Passende Betriebe aus Ihrer Region melden sich mit Angeboten, Sie vergleichen in Ruhe.
Anfrage starten- Kostenlos und unverbindlich
- Nur Anbieter aus der Branche Webdesign-Agentur
- Kontaktdaten erst nach Ihrer Zustimmung
Häufige Fragen
Wem gehört die Website nach der Bezahlung?
Dateibesitz und Urheberrecht sind zweierlei. Der Urheber bleibt Urheber, Sie brauchen ein eingeräumtes Nutzungsrecht nach § 31 Urheberrechtsgesetz. Ohne ausdrückliche Aufzählung der Nutzungsarten reicht dieses Recht nach Absatz 5 nur so weit, wie der Vertragszweck es erfordert.
Muss meine Website barrierefrei sein?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also für Seiten und Anwendungen, über die Verbraucher Verträge abschließen. Eine reine Vorstellungsseite ohne Bestellmöglichkeit fällt nicht darunter. Kleinstunternehmen unter 10 Beschäftigten mit höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen.
Wie lange bestehen Mängelansprüche bei einer Website?
§ 634a BGB nennt zwei Jahre ab Abnahme für Werke an einer Sache; für unkörperliche Werke gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, die erst mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Sie vom Mangel erfahren. Halten Sie den Abnahmetag schriftlich fest, sonst wird der Fristbeginn später strittig.
Lohnt sich ein Pflegevertrag?
Ein Redaktionssystem erhält im Jahr zahlreiche Sicherheitsaktualisierungen; bleiben sie liegen, wird die Seite angreifbar. Für 30 bis 120 Euro monatlich übernehmen Agenturen Aktualisierungen, Sicherungen und eine Überwachung der Erreichbarkeit. Prüfen Sie, ob Inhaltsänderungen enthalten sind oder je Stunde abgerechnet werden.
Was kostet eine Website für einen Betrieb im Detail?
Für 5 bis 8 Seiten sind 3.000 bis 9.000 Euro netto üblich, mit fertiger Vorlage liegt der Betrag deutlich darunter. Die Aufstellung nach einzelnen Posten steht im Beitrag <a href="/magazin/website-kosten-betrieb/">Was eine Website für einen Betrieb kostet</a>.
Quellen
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, § 2 Begriffsbestimmungen
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, § 3 Barrierefreiheit, Verordnungsermächtigung
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, § 38 Übergangsbestimmungen
- Urheberrechtsgesetz, § 31 Einräumung von Nutzungsrechten
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 640 Abnahme
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 634a Verjährung der Mängelansprüche
- Digitale-Dienste-Gesetz, § 5 Allgemeine Informationspflichten
- TDDDG, § 25 Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen
- Statistisches Bundesamt, Erzeugerpreise für Dienstleistungen im 1. Quartal 2026
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit, Fragen und Antworten zum BFSG
Aus dem Magazin
Artikel zu Webdesign-Agentur

DSGVO im Kleinbetrieb: diese Pflichten gelten wirklich
20 Personen, 250 Mitarbeiter, 72 Stunden, ein Monat: welche Schwellen im Datenschutz für kleine Betriebe gelten und welche ins Leere laufen.

Google Unternehmensprofil: was wirklich zählt
Relevanz, Entfernung, Beliebtheit: welche Angaben im Profil zählen, welche Vorgaben Google für Fotos macht und was Sie messen können.

Impressum: welche Angaben ein Gewerbebetrieb nennen muss
Acht Nummern in § 5 DDG, dazu § 18 MStV: was auf jede Betriebsseite gehört, was nur auf manche, und was seit Juli 2025 wegfällt.
Weitere Branchen: Marketing und Digital

Fotograf für Unternehmen
Was Unternehmensfotos kosten, welche Rechte Sie brauchen und was steuerlich dazukommt.

IT-Dienstleister
Betreuung, Datensicherung und Sicherheit auslagern: Preise, Verträge, Pflichten.

Marketing-Agentur
Was Agenturarbeit kostet, wie Sie Budget, Zugänge und Messung sauber regeln.