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Handwerk und Bau

Sanitär und Heizung

Heizung, Bad und Trinkwasser: Kosten, Förderung und Pflichten nach neuer Rechtslage.

Sanitär und Heizung

Ein Betrieb für Sanitär, Heizung und Klima rechnet 2026 meist mit 60 bis 95 Euro netto je Gesellenstunde ab, im Notdienst mit Zuschlägen von 50 bis 100 Prozent. Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen kosteten im Februar 2026 rund 4,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Für den Heizungstausch im Wohngebäude gibt es weiter Zuschuss: 30 Prozent Grundförderung, dazu bis zu 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, gedeckelt bei 70 Prozent und bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit.

Die Rechtslage hat sich im Sommer 2026 verschoben. Seit dem 29. Juli 2026 heißt das Gebäudeenergiegesetz Gebäudemodernisierungsgesetz, und die Pflicht, neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie zu betreiben, ist entfallen. An ihre Stelle treten gestufte Quoten für Gas- und Ölheizungen ab 2029. Wer jetzt plant, sollte diese Stufen kennen, bevor er einen Kessel bestellt.

Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten

Zulassungspflichtiges Handwerk

Installateur und Heizungsbauer steht unter Nummer 24 der Anlage A zur Handwerksordnung. Der Betrieb braucht dafür den Eintrag in der Handwerksrolle. Für Arbeiten an der Trinkwasser- und Gasinstallation kommt je nach Versorger die Eintragung im Installateurverzeichnis hinzu, ohne die kein Zähler gesetzt wird.

Quotenstufen für Gas und Öl

Wird nach dem 29. Juli 2026 eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung in ein bestehendes Gebäude eingebaut, muss ab dem 1. Januar 2029 mindestens 10 Prozent der Wärme aus klimaneutralen Brennstoffen stammen, ab 2030 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent. Solarthermie oder eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung können darauf angerechnet werden.

Förderung vor dem Auftrag klären

Der Zuschuss für den Heizungstausch wird vor Beginn beantragt, der Liefer- oder Leistungsvertrag braucht dafür eine aufschiebende oder auflösende Bedingung. Die Mindestinvestition beträgt 300 Euro brutto. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt erstmals am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um 4 Prozentpunkte, der Förderhöchstbetrag der ersten Wohneinheit um jeweils 750 Euro.

Hydraulischer Abgleich gehört dazu

In Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder Nutzungseinheiten ist das Heizsystem nach dem Einbau einer Heizungsanlage hydraulisch abzugleichen. Dazu gehören eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, die Prüfung der Heizflächen auf niedrige Vorlauftemperatur und die Anpassung der Regelung. Die Bestätigung mit Einstellwerten ist schriftlich festzuhalten.

Prüfpflicht für ältere Anlagen

Wasserführende Heizungen ohne Wärmepumpe in Gebäuden ab sechs Einheiten, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, sind bis zum 30. September 2027 zu prüfen und zu optimieren. Jüngere Anlagen trifft die Pflicht binnen eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren. Geprüft werden Einstellwerte, Pumpe, Rohrdämmung und Vorlauftemperatur.

Trinkwasser und Legionellen

Wird Trinkwasser gewerblich abgegeben, etwa an Mieter, greift die Untersuchungspflicht auf Legionellen, sobald ein Speicher über 400 Liter fasst oder eine Leitung zwischen Erwärmer und Entnahmestelle mehr als 3 Liter enthält und Duschen vorhanden sind. Gewerblich sind es mindestens alle drei Jahre, bei öffentlicher Tätigkeit mindestens einmal jährlich. Ein- und Zweifamilienhäuser sind ausgenommen.

Preisrahmen

Was üblicherweise berechnet wird

Preisrahmen Sanitär und Heizung, Stand 2026
LeistungÜbliche SpanneHinweis
Gesellenstunde60 bis 95 Euro nettoGrundlage sind Tariflohn und Kammer-Kalkulation
Notdienst am Abend oder am WochenendeAufschlag von 50 bis 100 Prozentje nach Uhrzeit, Wochentag und Feiertag
Wartung Gas-Brennwertgerät150 bis 280 Eurojährlich, ohne Ersatzteile und ohne Abgasmessung
Gas-Brennwertgerät tauschen9.000 bis 16.000 EuroOrientierung, mit Demontage, Abgasführung und Anschluss
Luft-Wasser-Wärmepumpe, Einfamilienhaus22.000 bis 38.000 EuroOrientierung vor Abzug des Zuschusses von bis zu 70 Prozent
Hydraulischer Abgleich800 bis 1.800 EuroOrientierung, abhängig von Zahl der Heizkörper und Stränge
Bad mit 8 Quadratmetern erneuern14.000 bis 28.000 EuroOrientierung, mit Fliesen, Objekten und Elektroarbeiten

Ausgangspunkt der Stundenspanne ist eine Musterrechnung der Handwerkskammer zu Köln mit 70,99 Euro netto, erhöht um die Aufschläge für Notdienst und Spezialwerkzeug. Die Anlagenpreise sind Richtgrößen ohne statistische Quelle; für Heizanlagen meldet das Statistische Bundesamt im Februar 2026 ein Plus von 4,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

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Häufige Fragen

Gilt die 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen noch?

Nein. Mit der Novelle vom 29. Juli 2026 sind die entsprechenden Vorschriften entfallen; das Gesetz heißt seitdem Gebäudemodernisierungsgesetz. An ihre Stelle treten Quoten für die eingebauten Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.

Wie hoch ist der Zuschuss für eine neue Heizung?

Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Dazu kommen bis zu 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und ein einkommensabhängiger Bonus von 10, 30 oder 40 Prozent. Die Obergrenze liegt bei 70 Prozent, in Einzelfällen bei 80 Prozent, die förderfähigen Kosten bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.

Wann ist ein hydraulischer Abgleich Pflicht?

In Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen Nutzungseinheiten nach dem Einbau einer Heizungsanlage. Verlangt werden eine raumweise Heizlastberechnung, die Prüfung der Heizflächen und die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung. Die Bestätigung ist schriftlich festzuhalten und dem Mieter auf Verlangen vorzulegen.

Wie oft muss Trinkwasser auf Legionellen untersucht werden?

Bei gewerblicher Abgabe mindestens alle drei Jahre, bei öffentlicher Tätigkeit mindestens einmal jährlich. Die Pflicht greift ab einem Speicher von mehr als 400 Litern oder mehr als 3 Litern Inhalt in einer Leitung zwischen Erwärmer und Entnahmestelle, sofern Duschen vorhanden sind. Ein- und Zweifamilienhäuser bleiben außen vor.

Was macht der Schornsteinfeger zusätzlich?

Er führt die Feuerstättenschau durch und prüft Betriebs- und Brandsicherheit. Sie findet zweimal im Bestellungszeitraum des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers statt, frühestens drei Jahre und spätestens fünf Jahre nach der letzten Schau. Die Heizungswartung selbst ersetzt diese Prüfung nicht.

Lohnt ein Wartungsvertrag?

Bei Gas-Brennwertgeräten kostet die jährliche Wartung 150 bis 280 Euro ohne Ersatzteile. Dafür bleibt die Herstellergarantie erhalten, und Verschleißteile fallen auf, bevor die Anlage im Januar ausfällt. Achten Sie auf die vereinbarte Reaktionszeit im Störungsfall.

Quellen

  1. Handwerksordnung, Anlage A: zulassungspflichtige Handwerke
  2. GModG § 43: Einbau einer Heizungsanlage mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas
  3. GModG § 60b: Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen
  4. GModG § 60c: Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen
  5. KfW: Merkblatt Zuschuss 458, Heizungsförderung, Stand 07/2026
  6. Trinkwasserverordnung § 31: Untersuchungspflichten zu Legionellen
  7. Schornsteinfeger-Handwerksgesetz § 14: Feuerstättenschau
  8. Statistisches Bundesamt: Baupreise für Wohngebäude im Februar 2026
  9. Handwerkskammer zu Köln: Kalkulieren, aber richtig