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Elektriker

Preise, Pflichtnachweise und Prüffristen rund um Elektroarbeiten im Betrieb.

Elektriker

Elektrobetriebe verlangen 2026 für eine Gesellenstunde meist zwischen 55 und 85 Euro netto, im Störungsdienst außerhalb der Regelarbeitszeit spürbar mehr. Der allgemeinverbindliche Mindestlohn der Elektrohandwerke liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 14,93 Euro und steigt zum 1. Januar 2027 auf 15,49 Euro. Elektro-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen waren im Februar 2026 um 5,4 Prozent teurer als ein Jahr zuvor, während alle Ausbauarbeiten zusammen um 3,8 Prozent zulegten.

Wichtiger als der Stundensatz ist ein Nachweis, den viele Auftraggeber übersehen. Arbeiten an der Anlage hinter der Hausanschlusssicherung darf nach § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung nur ein Betrieb ausführen, der im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Fehlt der Eintrag, gibt es weder Zählerplatz noch Inbetriebsetzung, und der halbfertige Umbau bleibt liegen.

Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten

Eintrag beim Netzbetreiber

Das Elektrotechnikerhandwerk führt die Anlage A zur Handwerksordnung unter Nummer 25 und ist zulassungspflichtig. Für Arbeiten an der Kundenanlage kommt der Eintrag im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers hinzu. Verlangen Sie beides, bevor am Zählerschrank gearbeitet wird.

Ladepunkt rechtzeitig anmelden

Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitzuteilen. Überschreitet die Summen-Bemessungsleistung je Anlage 12 Kilovoltampere, braucht die Inbetriebnahme zusätzlich seine Zustimmung; er hat sich binnen 2 Monaten nach Eingang zu äußern. Diese Frist gehört in Ihren Zeitplan.

Netzentgelt für steuerbare Geräte

Wärmepumpen, Ladepunkte, Raumkühlung und Stromspeicher mit mehr als 4,2 Kilowatt Netzanschlussleistung fallen unter die Regeln für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Dafür sinkt das Netzentgelt: pauschal in Modul 1, über einen auf 40 Prozent reduzierten Arbeitspreis in Modul 2, zeitvariabel in Modul 3. Klären Sie mit dem Betrieb, welches Modul zur geplanten Nutzung passt.

Zähler und Messkonzept

Ab einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden rüstet der grundzuständige Messstellenbetreiber auf ein intelligentes Messsystem um, ebenso bei einer Vereinbarung zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und bei Erzeugungsanlagen über 7 Kilowatt. Moderne Messeinrichtungen sollen bis zum 31. Dezember 2032 überall stehen. Planen Sie Platz im Zählerschrank ein.

Prüffristen im eigenen Betrieb

Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nennt die Unfallversicherung Richtwerte: 24 Monate in Bürobetrieben, 12 Monate in Werkstätten und auf Baustellen, 6 Monate in Bädern, Schlachthöfen und Küchen der Gemeinschaftsverpflegung. Die Frist legen Sie in der Gefährdungsbeurteilung fest, die Richtwerte sind nur der Ausgangspunkt.

Protokoll statt Zuruf

Zu jeder neuen oder geänderten Anlage gehört ein Prüfbericht mit Messwerten für Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz und Auslösezeit der Fehlerstromschutzeinrichtung. Ohne dieses Papier lässt sich im Schadensfall nicht belegen, dass die Anlage bei der Übergabe in Ordnung war. Fordern Sie es zusammen mit der Schlussrechnung an.

Preisrahmen

Was üblicherweise berechnet wird

Preisrahmen Elektriker, Stand 2026
LeistungÜbliche SpanneHinweis
Gesellenstunde55 bis 85 Euro nettoBasis: Tariflohn 14,93 Euro plus Gemeinkosten und Gewinn
Störungsdienst außerhalb der ArbeitszeitZuschlag 50 bis 100 Prozentnachts, am Wochenende und an Feiertagen
Anfahrt35 bis 80 Euro nettopauschal oder nach Kilometer, häufig mit Mindestbetrag
Steckdose oder Schalter ergänzen60 bis 140 Euro je PunktOrientierung, ohne Stemm-, Putz- und Malerarbeiten
Zählerschrank erneuern1.400 bis 3.500 EuroOrientierung, inklusive Anmeldung und Inbetriebsetzung
Wallbox mit 11 Kilowatt montieren900 bis 2.200 EuroOrientierung ohne Gerät, abhängig von Leitungsweg
Prüfung ortsveränderlicher Geräte5 bis 12 Euro je GerätStaffelpreis, ab rund 50 Geräten deutlich günstiger

Die Stundenspanne stützt sich auf den allgemeinverbindlichen Mindestlohn der Elektrohandwerke und auf eine Musterrechnung der Handwerkskammer zu Köln, die bei 70,99 Euro netto je Stunde landet. Die übrigen Zeilen sind Schätzgrößen aus der Praxis und keine Statistik; Leitungsweg, Altbestand und Zugänglichkeit verschieben sie erheblich.

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Vor der Beauftragung

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Häufige Fragen

Darf jeder Elektrobetrieb am Zählerschrank arbeiten?

Nein. Nach § 13 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung dürfen diese Arbeiten außer vom Netzbetreiber nur von einem Unternehmen ausgeführt werden, das in einem Installateurverzeichnis eingetragen ist. Der Netzbetreiber darf die Eintragung allein vom Nachweis ausreichender fachlicher Qualifikation abhängig machen.

Muss ich eine Wallbox genehmigen lassen?

Mitteilen müssen Sie jede Ladeeinrichtung vor der Inbetriebnahme. Eine Zustimmung des Netzbetreibers ist zusätzlich nötig, sobald die Summen-Bemessungsleistung je elektrischer Anlage 12 Kilovoltampere überschreitet. Der Netzbetreiber muss sich innerhalb von 2 Monaten nach Eingang der Mitteilung äußern.

Was bringt die Regelung zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen?

Geräte mit mehr als 4,2 Kilowatt Netzanschlussleistung darf der Netzbetreiber bei drohender Überlastung vorübergehend drosseln, mindestens 4,2 Kilowatt bleiben verfügbar. Im Gegenzug sinkt das Netzentgelt, entweder pauschal, über einen auf 40 Prozent reduzierten Arbeitspreis oder über zeitvariable Entgelte.

Wie oft müssen Geräte im Betrieb geprüft werden?

Die Frist legen Sie in der Gefährdungsbeurteilung fest. Als Richtwerte für ortsveränderliche Betriebsmittel gelten 24 Monate im Büro, 12 Monate in Werkstätten und auf Baustellen und 6 Monate in feuchten Bereichen wie Bädern oder Großküchen. Abweichungen von diesen Werten sind zu begründen.

Warum verlangt der Betrieb Fotos vom Zählerschrank?

Weil Alter und Bauart darüber entscheiden, ob eine Erweiterung überhaupt möglich ist. Schränke ohne Platz für Fehlerstromschutzeinrichtungen oder ohne Reserve für ein Messsystem müssen getauscht werden, was 1.400 bis 3.500 Euro kostet. Das klärt sich mit 2 Fotos schneller als mit einem Ortstermin.

Was gehört in den Prüfbericht?

Messwerte für Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz und Auslösezeit der Fehlerstromschutzeinrichtung, dazu Sichtprüfung, Stromlaufplan und die Angaben zum Prüfenden. Der Bericht ist Ihr Beleg dafür, dass die Anlage bei der Übergabe in Ordnung war.

Quellen

  1. Handwerksordnung, Anlage A: zulassungspflichtige Handwerke
  2. Niederspannungsanschlussverordnung § 13: Elektrische Anlage
  3. Niederspannungsanschlussverordnung § 19: Betrieb von Anlagen und Ladeeinrichtungen
  4. Messstellenbetriebsgesetz § 29: Ausstattung mit intelligenten Messsystemen
  5. Bundesnetzagentur: Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen
  6. DGUV Information 203-071: Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
  7. BMAS: Branchenmindestlöhne
  8. Statistisches Bundesamt: Baupreise für Wohngebäude im Februar 2026
  9. Handwerkskammer zu Köln: Kalkulieren, aber richtig