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Produkte und Ausstattung

Werkzeug und Maschinen

Was Geräte kosten, welche Prüfpflichten daran hängen und was ins Angebot gehört.

Werkzeug und Maschinen

Ob sich ein Gerät rechnet, entscheidet sich an drei Stellen: Auslastung, Prüfaufwand und Steuerwirkung. Ein Handgerät bis 800 Euro netto ziehen Sie im Jahr der Anschaffung voll ab (§ 6 Abs. 2 EStG); für Anschaffungskosten von 250,01 bis 1.000 Euro netto ist wahlweise ein Sammelposten über fünf Jahre möglich. Für bewegliche Anlagegüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, erlaubt § 7 Abs. 2 EStG zusätzlich die Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen mit höchstens dem Dreifachen des linearen Satzes und höchstens 30 Prozent.

Die zweite Rechnung betrifft den Betrieb. Vor der Verwendung eines Arbeitsmittels steht die Gefährdungsbeurteilung, und der Betrieb ermittelt Art, Umfang und Fristen der wiederkehrenden Prüfungen selbst (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Für Krane nennt Anhang 3 der Betriebssicherheitsverordnung mindestens 1 Prüfung im Jahr. Wer Prüfung, Wartung und Verschleißteile in den Angebotsvergleich aufnimmt, vergleicht Betriebskosten statt Listenpreise.

Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten

Papiere gehören zur Lieferung

Zu einer neuen Maschine gehören die CE-Kennzeichnung, die EU-Konformitätserklärung und eine Betriebsanleitung in einer für die Nutzer leicht verständlichen Sprache. Für den deutschen Markt heißt das: auf Deutsch, vollständig, beim Gerät. Fehlen diese Unterlagen, verschiebt sich das Risiko auf Ihren Betrieb, denn ohne Anleitung lässt sich weder unterweisen noch prüfen. Lassen Sie die Übergabe der Dokumente im Lieferschein bestätigen.

Stichtag 14. Januar 2027

Ab dem 14. Januar 2027 gilt für neue Maschinen die Verordnung (EU) 2023/1230 anstelle der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Art. 54 der Verordnung). Bis zum 13. Januar 2027 dürfen Maschinen noch nach altem Recht in Verkehr gebracht werden; was bis dahin in Verkehr gebracht wurde, darf weiter bereitgestellt werden (Art. 52 Abs. 1). Eine Schonfrist für das Inverkehrbringen nach dem Stichtag gibt es nicht. Bei Bestellungen mit langer Lieferzeit sollten Sie vertraglich festhalten, nach welchem Regelwerk die Maschine geliefert wird.

Prüffristen vor dem Kauf klären

Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV legen Sie Art, Umfang und Fristen der wiederkehrenden Prüfungen selbst fest, so bemessen, dass das Arbeitsmittel bis zur nächsten Prüfung sicher verwendbar bleibt. Prüfen darf nur eine zur Prüfung befähigte Person (§ 14 BetrSichV). Das Ergebnis ist aufzuzeichnen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Fragen Sie den Händler, ob er die Prüfung anbietet und was sie je Gerät kostet.

Kaufen, mieten oder leasen

Rechnen Sie mit Einsatztagen statt mit Bauchgefühl. Kostet die Tagesmiete eines kleinen Baggers 150 Euro netto, sind 20 Einsatztage im Jahr 3.000 Euro, bei 60 Tagen 9.000 Euro. Erst ab dem Punkt, an dem die Jahresmiete die Abschreibung plus Wartung, Versicherung und Stellplatz übersteigt, lohnt der Kauf. Geräte mit weniger als 15 Einsatztagen im Jahr bleiben meist besser gemietet.

Service, Ersatzteile, Stillstand

Der teuerste Posten ist die stehende Maschine, nicht der Kaufpreis. Lassen Sie sich die Reaktionszeit im Servicefall, die Verfügbarkeit von Verschleißteilen und die Frage nach einem Ersatzgerät schriftlich geben. Bei stationären Maschinen sind 3 bis 8 Prozent des Anschaffungswerts je Jahr für Wartung und Verschleiß ein realistischer Ansatz. Ein Wartungsvertrag ohne zugesagte Reaktionszeit ist wenig wert.

Mängel sofort rügen

Beim Kauf zwischen Gewerbetreibenden müssen Sie die Ware unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen und einen Mangel sofort anzeigen (§ 377 HGB). Wer schweigt, verliert die Ansprüche, auch wenn der Mangel offensichtlich war. Die Verjährung für Mängelansprüche beträgt im Regelfall 2 Jahre ab Ablieferung (§ 438 BGB); bei gebrauchten Maschinen wird sie im Kaufvertrag häufig verkürzt oder ausgeschlossen.

Bediener und Unterweisung

Wer ein Flurförderzeug mit Fahrersitz oder Fahrerstand bedient, muss mindestens 18 Jahre alt, für die Tätigkeit ausgebildet und vom Unternehmen schriftlich beauftragt sein (§ 7 DGUV Vorschrift 68). Unterwiesen wird mindestens 1 Mal im Jahr, und die Unterweisung ist zu dokumentieren (§ 4 DGUV Vorschrift 1). Planen Sie Einweisung und Schulung beim Kauf gleich mit ein.

Preisrahmen

Was üblicherweise berechnet wird

Preisrahmen Werkzeug und Maschinen, Stand 2026
PostenÜbliche SpanneHinweis
Akku-Schlagschrauber oder Bohrschrauber, Profiklasse180 bis 450 Euro nettounter 800 Euro netto im Anschaffungsjahr voll abziehbar
Tisch- oder Kappsäge für die Werkstatt400 bis 1.600 Euro nettoüber 1.000 Euro netto über die Nutzungsdauer abschreiben
Minibagger bis 2 Tonnen, Tagesmiete110 bis 220 Euro nettoTransport, Kraftstoff und Versicherung werden getrennt berechnet
Rüttelplatte, Trocknungsgerät oder Bauheizer, Tagesmiete35 bis 90 Euro nettoWochenpreise liegen oft bei 3 bis 4 Tagessätzen
Wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte5 bis 15 Euro je GerätFristen ermittelt der Betrieb nach § 3 Abs. 6 BetrSichV
Jahresprüfung eines Staplers durch eine befähigte Person90 bis 220 Euro nettoAufzeichnung mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahren
Wartung und Verschleiß stationärer Maschinen je Jahr3 bis 8 Prozent des AnschaffungswertsReaktionszeit und Ersatzteilfrist gehören in den Vertrag

Die Marktspannen sind Orientierungswerte aus Angeboten des Fachhandels und der Gerätevermietung für kleine Betriebe; sie haben keine amtliche Grundlage und schwanken nach Region, Mietdauer und Stückzahl. Die steuerlichen Grenzen und die Prüfpflichten in der Spalte Hinweis stammen dagegen aus dem Einkommensteuergesetz und der Betriebssicherheitsverordnung.

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Vor der Beauftragung

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Häufige Fragen

Bis zu welchem Betrag kann ich Werkzeug sofort absetzen?

Bis 800 Euro netto Anschaffungskosten je Wirtschaftsgut sind die Kosten im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abziehbar (§ 6 Abs. 2 EStG). Ab 250,01 Euro netto ist der Gegenstand in einem laufenden Verzeichnis zu führen, soweit die Angaben nicht aus der Buchführung hervorgehen. Alternativ dürfen Sie Güter von 250,01 bis 1.000 Euro netto in einen Sammelposten einstellen und diesen über 5 Jahre gleichmäßig auflösen.

Lohnt sich die degressive Abschreibung für eine Maschine?

Für bewegliche Anlagegüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, erlaubt § 7 Abs. 2 EStG fallende Jahresbeträge mit höchstens dem Dreifachen des linearen Satzes, gedeckelt auf 30 Prozent. Bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren wären linear 10 Prozent möglich, degressiv also 30 Prozent im ersten Jahr. Der Vorteil wirkt vor allem in Gewinnjahren.

Wer darf eine Maschine im Betrieb prüfen?

Wiederkehrende Prüfungen von Arbeitsmitteln führt eine zur Prüfung befähigte Person durch (§ 14 BetrSichV). Das kann eine eigene Fachkraft sein oder ein beauftragter Dienstleister. Das Ergebnis muss aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden, mit Angaben zu Art, Umfang, Ergebnis und Prüfperson (§ 14 Abs. 7 BetrSichV).

Was ändert sich 2027 beim Maschinenkauf?

Die Verordnung (EU) 2023/1230 gilt ab dem 14. Januar 2027 (Art. 54) und löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab, die in den Mitgliedstaaten seit dem 29. Dezember 2009 anzuwenden war. Bis zum 13. Januar 2027 dürfen Maschinen noch nach der Richtlinie in Verkehr gebracht werden, und was bis dahin in Verkehr gebracht wurde, darf weiter auf dem Markt bereitgestellt werden (Art. 52 Abs. 1). Bereits gekaufte und in Betrieb genommene Maschinen müssen Sie deswegen nicht austauschen, die Betreiberpflichten der Betriebssicherheitsverordnung bleiben unverändert.

Wie schnell muss ich Mängel an einer gelieferten Maschine melden?

Unter Kaufleuten gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht: Sie müssen die Ware unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen und einen erkennbaren Mangel sofort anzeigen (§ 377 HGB). Versteckte Mängel sind unverzüglich nach der Entdeckung zu rügen. Mängelansprüche verjähren bei beweglichen Sachen regelmäßig in 2 Jahren ab Ablieferung (§ 438 BGB).

Wer darf einen Gabelstapler im Betrieb fahren?

Für Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand verlangt § 7 DGUV Vorschrift 68 ein Mindestalter von 18 Jahren, eine Ausbildung für die Tätigkeit, den Nachweis der Befähigung und eine schriftliche Beauftragung durch das Unternehmen. Die Unterweisung ist mindestens 1 Mal im Jahr zu wiederholen und zu dokumentieren (§ 4 DGUV Vorschrift 1).

Quellen

  1. EStG § 6: Bewertung, geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten
  2. EStG § 7: Absetzung für Abnutzung, fallende Jahresbeträge
  3. BetrSichV § 3: Gefährdungsbeurteilung und Ermittlung der Prüffristen
  4. BetrSichV § 14: Prüfung von Arbeitsmitteln und Aufzeichnungspflicht
  5. BetrSichV Anhang 3: Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel
  6. Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen, Amtsblatt der Europäischen Union
  7. HGB § 377: Untersuchungs- und Rügepflicht beim Handelskauf
  8. BGB § 438: Verjährung der Mängelansprüche
  9. DGUV Vorschrift 68: Flurförderzeuge, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
  10. DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention, Unterweisung der Versicherten