Produkte und Ausstattung
Firmenwagen und Leasing
Dienstwagen richtig versteuern, Leasing und Kauf sauber gegenrechnen.

Der Firmenwagen ist in Deutschland der Regelfall: Von den 1.484.393 Pkw, die im ersten Halbjahr 2026 neu zugelassen wurden, liefen 63,4 Prozent auf gewerbliche Halter. Steuerlich entscheidet zuerst der Listenpreis. Wer den Wagen auch privat fährt, setzt je Monat 1 Prozent des inländischen Listenpreises an. Bei einem reinen Elektrofahrzeug ohne Kohlendioxidausstoß je gefahrenen Kilometer sind es nur 0,25 Prozent, solange der Bruttolistenpreis 100.000 Euro nicht übersteigt und der Wagen nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurde. Bei 45.000 Euro Listenpreis sind das 450 Euro gegenüber 112,50 Euro im Monat.
Die zweite Entscheidung ist Leasing oder Kauf. Leasingraten mindern den Gewinn sofort, gekaufte Wagen laufen über sechs Jahre Abschreibung. Für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 sind bis zu 30 Prozent degressiv möglich, bei Elektrofahrzeugen 75 Prozent schon im ersten Jahr.
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten
Ein Prozent oder Fahrtenbuch
Wird der Wagen zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt, gilt nach § 6 Absatz 1 Nummer 4 des Einkommensteuergesetzes der Ansatz von 1 Prozent des Listenpreises je Monat. Alternativ zählen die tatsächlichen Kosten, wenn ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch und alle Belege vorliegen. Das Fahrtenbuch lohnt bei hohem Listenpreis und wenig Privatfahrten, kostet aber lückenlose Einträge über das ganze Jahr.
Der Viertelansatz und seine Grenzen
Den Ansatz von einem Viertel bekommt nur ein Fahrzeug ohne Kohlendioxidemission je Kilometer, angeschafft nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031. Die Preisgrenze liegt bei 100.000 Euro Bruttolistenpreis, für Anschaffungen vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2025 waren es 70.000 Euro und davor 60.000 Euro; die Stichtage stehen in § 52 Absatz 12 des Einkommensteuergesetzes. Plug-in-Hybride kommen nur auf den halben Ansatz und müssen höchstens 50 Gramm Kohlendioxid je Kilometer ausstoßen oder 80 Kilometer elektrisch schaffen.
Der Weg zur Arbeit kostet extra
Überlassen Sie einem Mitarbeiter den Wagen, erhöht sich der geldwerte Vorteil nach § 8 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes um 0,03 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer und Monat. Bei 45.000 Euro und 20 Kilometern sind das 270 Euro im Monat zusätzlich zu den 450 Euro, zusammen 8.640 Euro im Jahr. Beim Elektrofahrzeug gilt auch hier der geviertelte Listenpreis, die Rechnung endet bei 2.160 Euro.
Leasing und Kauf in der Buchhaltung
Leasingraten sind Betriebsausgaben in dem Jahr, in dem sie anfallen; eine Abschreibung gibt es dafür nicht, weil das Fahrzeug nicht in Ihr Anlagevermögen wandert. Eine hohe Sonderzahlung zu Beginn senkt die Raten, bindet aber Geld. Beim Kauf läuft der Pkw über sechs Jahre, ein Lastkraftwagen über neun Jahre. Rechnen Sie beide Wege über die volle Laufzeit durch, nicht über das erste Jahr.
Was im Leasingvertrag zählt
Wichtig sind Laufzeit, Jahreskilometer, der Preis für Mehr- und Minderkilometer sowie der Maßstab für Rückgabeschäden. Ein Vertrag mit festem Restwert schiebt das Wertrisiko zu Ihnen, ein Kilometervertrag zum Geber. Die Rate lässt sich vergleichbar machen: Rate geteilt durch Bruttolistenpreis mal 100 ergibt den Leasingfaktor, bei 399 Euro und 45.000 Euro also 0,89.
Kfz-Steuer und Strom
Die Jahressteuer für einen Pkw mit Erstzulassung ab 2021 setzt sich aus Hubraum und Kohlendioxidausstoß zusammen: 2 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter beim Benziner, 9,50 Euro beim Diesel, dazu 2,00 bis 4,00 Euro je Gramm oberhalb von 95 Gramm je Kilometer. Reine Elektrofahrzeuge sind bei Erstzulassung bis Ende 2030 für zehn Jahre befreit, längstens bis zum 31. Dezember 2035. Strom, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn im Betrieb abgibt, bleibt beim Mitarbeiter steuerfrei.
Preisrahmen
Was üblicherweise berechnet wird
| Posten | Betrag | Grundlage |
|---|---|---|
| Geldwerter Vorteil, Verbrenner mit 45.000 Euro Listenpreis | 450 Euro je Monat | 1 Prozent nach § 6 Absatz 1 Nummer 4 des Einkommensteuergesetzes |
| Geldwerter Vorteil, reines Elektrofahrzeug gleicher Preis | 112,50 Euro je Monat | Viertelansatz, Bruttolistenpreis bis 100.000 Euro |
| Zuschlag Wohnung zur Arbeit, 20 Kilometer | 270 Euro je Monat, elektrisch 67,50 Euro | 0,03 Prozent je Entfernungskilometer, § 8 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes |
| Abschreibung linear, Pkw für 45.000 Euro | 7.500 Euro je Jahr | sechs Jahre Nutzungsdauer laut Abschreibungstabelle des Ministeriums |
| Abschreibung degressiv im ersten Jahr | bis 13.500 Euro | 30 Prozent, Anschaffung vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 |
| Abschreibung Elektrofahrzeug im Anschaffungsjahr | 33.750 Euro | 75 Prozent nach § 7 Absatz 2a des Einkommensteuergesetzes |
| Kfz-Steuer Benziner, 1.500 Kubikzentimeter, 120 Gramm je Kilometer | 81 Euro je Jahr | 30 Euro Hubraumanteil plus 51 Euro für den Ausstoß über 95 Gramm |
| Kfz-Steuer reines Elektrofahrzeug | 0 Euro für zehn Jahre | § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz, Erstzulassung bis 31. Dezember 2030 |
Die Beträge sind aus den genannten Vorschriften mit einem Listenpreis von 45.000 Euro gerechnet; Ihr eigener Wert ändert sich mit Listenpreis, Hubraum, Ausstoß und Entfernung.
Vor der Beauftragung
Prüfliste: 10 Punkte vor der Beauftragung
Haken Sie ab, was geklärt ist. Der Stand bleibt in diesem Browserfenster erhalten.
Vier Tipps aus der Praxis
Anfrage
Firmenwagen und Leasing gesucht? Beschreiben Sie Ihr Vorhaben.
Fünf Schritte, zwei Minuten. Passende Betriebe aus Ihrer Region melden sich mit Angeboten, Sie vergleichen in Ruhe.
Anfrage starten- Kostenlos und unverbindlich
- Nur Anbieter aus der Branche Firmenwagen und Leasing
- Kontaktdaten erst nach Ihrer Zustimmung
Häufige Fragen
Lohnt sich ein Elektroauto als Firmenwagen?
Bei der Versteuerung deutlich. Ein reines Elektrofahrzeug mit 45.000 Euro Listenpreis bringt 112,50 Euro geldwerten Vorteil im Monat statt 450 Euro, mit 20 Kilometern Arbeitsweg 2.160 Euro im Jahr statt 8.640 Euro. Dazu kommen bis zu zehn Jahre Befreiung von der Kfz-Steuer und 75 Prozent Abschreibung im Anschaffungsjahr.
Bis zu welchem Preis gilt der Viertelansatz?
Der Bruttolistenpreis darf 100.000 Euro nicht übersteigen. Diese Grenze gilt für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurden; für Anschaffungen ab dem 1. Januar 2024 lag sie bei 70.000 Euro, davor bei 60.000 Euro. Voraussetzung ist ein Fahrzeug ohne Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer, angeschafft vor dem 1. Januar 2031.
Kann ich ein geleastes Fahrzeug abschreiben?
In aller Regel nicht. Beim üblichen Leasing bleibt der Geber wirtschaftlicher Eigentümer, Sie buchen die Raten als Betriebsausgabe. Eine Abschreibung über sechs Jahre gibt es nur für gekaufte Pkw im eigenen Anlagevermögen.
Wann lohnt sich ein Fahrtenbuch?
Wenn der Listenpreis hoch und der Privatanteil klein ist. Bei 45.000 Euro Listenpreis kostet der pauschale Ansatz den Unternehmer 5.400 Euro im Jahr. Liegen die gesamten Fahrzeugkosten bei 9.000 Euro und der private Anteil laut Fahrtenbuch bei 20 Prozent, sind es 1.800 Euro. Dafür muss jede Fahrt mit Datum, Ziel, Zweck und Kilometerstand erfasst sein.
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für einen Dienstwagen?
Für Erstzulassungen ab 2021 zählt Hubraum und Ausstoß: 2 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter beim Benziner, 9,50 Euro beim Diesel, dazu 2,00 bis 4,00 Euro je Gramm oberhalb von 95 Gramm je Kilometer. Ein Diesel mit 2.000 Kubikzentimetern und 140 Gramm kommt so auf 286,50 Euro im Jahr.
Was gilt für Plug-in-Hybride?
Sie erreichen den halben Ansatz, also 0,5 Prozent des Listenpreises je Monat. Für Anschaffungen ab 2025 muss das Fahrzeug höchstens 50 Gramm Kohlendioxid je Kilometer ausstoßen oder mindestens 80 Kilometer rein elektrisch fahren; bei Anschaffungen von 2022 bis 2024 genügten 60 Kilometer.
Quellen
- § 6 Einkommensteuergesetz: Bewertung, private Nutzung eines Kraftfahrzeugs
- § 52 Einkommensteuergesetz: Anwendungsvorschriften, Stichtage zum Bruttolistenpreis
- § 8 Einkommensteuergesetz: Einnahmen, geldwerter Vorteil
- § 7 Einkommensteuergesetz: Absetzung für Abnutzung
- § 3 Einkommensteuergesetz: Steuerfreie Einnahmen, Nummer 46
- § 9 Kraftfahrzeugsteuergesetz: Steuersatz
- § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz: Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
- Bundesfinanzministerium: AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter
- Kraftfahrt-Bundesamt: Fahrzeugzulassungen im Juni 2026, Halbjahresbilanz
Aus dem Magazin
Artikel zu Firmenwagen und Leasing

Betriebsausgaben: was voll zählt und was gekürzt wird
50 Euro bei Geschenken, 70 Prozent bei Bewirtung, 0,38 Euro je Kilometer: welche Ausgaben voll zählen und wo das Gesetz kürzt.

Firmenwagen leasen oder kaufen: was sich wann rechnet
Sechs Jahre Abschreibung, 30 Prozent degressiv oder 75 Prozent beim Elektroauto, dazu die 1-Prozent-Regel: die Rechnung mit Zahlen statt Bauchgefühl.
Weitere Branchen: Produkte und Ausstattung

Büroausstattung
Welche Maße gelten, was ein Arbeitsplatz kostet und was ins Angebot gehört.

Kassensysteme
Kasse mit Sicherheitseinrichtung, Belegpflicht und Meldung: Kosten und Prüfpunkte.

Werkzeug und Maschinen
Was Geräte kosten, welche Prüfpflichten daran hängen und was ins Angebot gehört.