Betrieb und Logistik
Gebäudereinigung
Was Reinigung kostet, was ins Leistungsverzeichnis gehört, welche Pflichten Sie treffen.

Eine Kraft in der Unterhaltsreinigung kostet den Anbieter seit dem 1. Januar 2026 mindestens 15,00 Euro je Stunde Tariflohn, in der Glas- und Fassadenreinigung sind es 18,40 Euro. Rechnen Sie rund 21 Prozent Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung dazu, dann liegt allein die Lohnstunde bei etwa 18,15 Euro. Mit Urlaub, Krankheit, Maschinen, Verbrauchsmaterial, Aufsicht und Gewinn landen tragfähige Angebote für Büroreinigung bei ungefähr 26 bis 38 Euro netto je Stunde. Wer klar darunter einkauft, kauft ein Risiko mit ein.
Der zweite Hebel ist das Leistungsverzeichnis. Ein Reinigungsvertrag ohne Raumbuch, ohne Flächenangaben und ohne feste Intervalle lässt sich weder prüfen noch reklamieren. Steht dort, welche Fläche in welchem Takt bearbeitet wird, rechnen Sie jedes Angebot auf den Preis je Quadratmeter und Durchgang herunter und vergleichen drei Anbieter in zehn Minuten.
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten
Raumbuch vor Preis
Lassen Sie sich vor jedem Angebot ein Raumbuch geben: Räume, Quadratmeter, Bodenbelag, Intervall je Leistung. Erst damit ist ein Preis vergleichbar. Fehlt das Verzeichnis, verschiebt sich der Streit später auf die Frage, was überhaupt geschuldet war.
Kalkulation gegen den Tariflohn
Der tarifliche Mindestlohn der Branche gilt seit dem 1. Dezember 2020 bundesweit einheitlich und liegt 2026 bei 15,00 Euro in Lohngruppe 1 und 18,40 Euro in Lohngruppe 6. Ein Stundensatz von 20 Euro netto deckt damit kaum die Lohnkosten. Fragen Sie nach, mit welcher Flächenleistung je Stunde gerechnet wurde.
Mithaftung richtig einordnen
Die Bürgenhaftung aus § 13 MiLoG in Verbindung mit § 14 AEntG trifft nur, wer eine eigene Werk- oder Dienstleistungspflicht weitergibt, etwa eine Hausverwaltung, die ihren Eigentümern die Reinigung schuldet. Wer allein für die eigenen Räume einkauft, haftet nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Oktober 2019 (5 AZR 241/18) nicht als Bürge. Ein Bußgeld bis 500.000 Euro nach § 21 Absatz 2 MiLoG droht dagegen jedem, der einen Anbieter beauftragt, von dem er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass dort der Mindestlohn ausfällt. Lassen Sie sich deshalb eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung vorlegen.
Nachunternehmer offenlegen
Viele Aufträge werden weitergereicht. Verlangen Sie im Vertrag, dass der Einsatz von Nachunternehmern vorab schriftlich angezeigt wird. Das Zollpersonal darf im Objekt Ausweise kontrollieren, denn das Gebäudereinigungsgewerbe steht in der Liste des § 2a SchwarzArbG. Wer dort arbeitet, muss den Ausweis dabeihaben.
Schlüssel und Versicherung
Klären Sie schriftlich, wer Schlüssel oder Transponder erhält und wie deren Verlust abgesichert ist. Der Austausch einer Schließanlage kostet schnell mehr als ein Jahresauftrag. Prüfen Sie die Betriebshaftpflicht des Anbieters auf Deckung für Schlüsselverlust und für Schäden an Bodenbelägen und Technik.
Qualität messbar machen
Vereinbaren Sie eine feste Begehung, etwa monatlich, mit Protokoll und einer Frist von fünf Werktagen zur Nacharbeit. Ohne Messpunkt bleibt jede Beschwerde Geschmackssache. Nützlich ist eine Regelung, die wiederholte Mängel zu einer Minderung der Monatspauschale führen lässt.
Preisrahmen
Was üblicherweise berechnet wird
| Leistung | Übliche Spanne | Hinweis |
|---|---|---|
| Unterhaltsreinigung Büro, je Stunde | 26 bis 38 Euro netto | Tariflohn 15,00 Euro plus rund 21 Prozent Arbeitgeberanteil, dazu Ausfallzeiten, Material, Aufsicht |
| Unterhaltsreinigung, je Quadratmeter und Durchgang | 0,10 bis 0,20 Euro | Rechenbeispiel: 32 Euro Stundensatz, 180 bis 320 Quadratmeter Büro je Stunde |
| Glas- und Rahmenreinigung, je Stunde | 32 bis 48 Euro netto | Lohngruppe 6 beginnt bei 18,40 Euro, dazu Leitern, Hebebühne oder Sicherung |
| Grundreinigung Hartboden mit Einpflege, je Quadratmeter | 1,90 bis 4,25 Euro | Rechenbeispiel: 34 Euro Stundensatz, 8 bis 18 Quadratmeter je Stunde, einmalig |
| Treppenhaus Mehrfamilienhaus, je Monat | 115 bis 250 Euro netto | Rechenbeispiel: ein Durchgang je Woche, 1,0 bis 1,5 Stunden, 4,33 Wochen je Monat, 26 bis 38 Euro je Stunde |
| Bauschlussreinigung, je Stunde | 34 bis 46 Euro netto | Staubbindung, Etikettenentfernung und Entsorgung werden meist getrennt berechnet |
Die Spannen sind hochgerechnet: tariflicher Mindestlohn der Branche und rund 21 Prozent Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung sind belegt, die Flächenleistungen je Stunde sind Erfahrungswerte aus der Praxis und kein amtlicher Richtwert. Ein konkretes Angebot hängt an Objektgröße, Bodenbelägen, Zugangszeiten und Anfahrt.
Vor der Beauftragung
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Häufige Fragen
Was kostet Büroreinigung je Quadratmeter?
Üblich sind 0,10 bis 0,20 Euro je Quadratmeter und Durchgang. Die Rechnung dahinter: Bei 32 Euro netto je Stunde und 180 bis 320 Quadratmetern Flächenleistung ergeben sich 0,10 bis 0,18 Euro. Viele kleine Räume, Sanitärbereiche und Möblierung drücken die Leistung je Stunde und heben den Quadratmeterpreis.
Hafte ich, wenn die Reinigungsfirma den Mindestlohn nicht zahlt?
Als Bürge meist nicht. § 13 MiLoG verweist zwar auf § 14 AEntG, das Bundesarbeitsgericht hat diese Haftung am 16. Oktober 2019 (5 AZR 241/18) aber auf Unternehmer beschränkt, die eine eigene Werk- oder Dienstleistungspflicht an einen anderen Betrieb weiterreichen. Wer nur für die eigenen Räume einkauft, fällt nicht darunter. Das Bußgeldrisiko bleibt: Nach § 21 Absatz 2 MiLoG sind bis zu 500.000 Euro möglich, wenn Sie wissen oder fahrlässig nicht wissen, dass Ihr Anbieter den Mindestlohn schuldig bleibt. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen und ein schriftliches Verbot ungemeldeter Nachunternehmer senken das Risiko.
Braucht ein Gebäudereiniger einen Meisterbrief?
Nein. Gebäudereiniger steht unter Nummer 33 in Anlage B1 der Handwerksordnung und ist damit ein zulassungsfreies Handwerk. Der Betrieb wird in die Handwerksrolle eingetragen, ein Meisterbrief ist keine Voraussetzung für die Selbstständigkeit. Der Meistertitel bleibt ein Qualitätsmerkmal, vor allem bei Grundreinigung und Bodenpflege.
Wann schulde ich als Auftraggeber die Umsatzsteuer selbst?
Wenn Sie selbst nachhaltig Gebäudereinigungsleistungen erbringen, geht die Steuerschuld nach § 13b Absatz 2 Nummer 8 UStG auf Sie über. Das Finanzamt bescheinigt diese Eigenschaft auf längstens drei Jahre befristet. Für einen Bürobetrieb ohne eigene Reinigungsleistungen gilt die Regel nicht, dort steht die Umsatzsteuer normal auf der Rechnung.
Wie lange sollte ein Reinigungsvertrag laufen?
Zwölf Monate mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten sind ein brauchbarer Rahmen, davor drei Monate Probezeit mit vier Wochen Frist. Längere Bindungen zahlen sich nur aus, wenn der Anbieter dafür Maschinen oder Personal fest im Objekt vorhält. Koppeln Sie Preisanpassungen an die tariflichen Stufen.
Was passiert bei einer Kontrolle des Zolls im Objekt?
Das Gebäudereinigungsgewerbe ist in § 2a SchwarzArbG aufgeführt. Wer dort arbeitet, muss Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitführen und der Zollverwaltung auf Verlangen vorlegen. Kontrollen finden im Objekt statt, also bei Ihnen. Ein Hinweis im Vertrag, dass der Anbieter seine Leute darauf verpflichtet, erspart Diskussionen vor Ort.
Quellen
- TV Mindestlohn Gebäudereinigung 2024, § 2 Mindestlohn
- Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung, § 1
- § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Haftung des Auftraggebers
- § 13b Umsatzsteuergesetz, Leistungsempfänger als Steuerschuldner
- § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Mitführen von Ausweispapieren
- Handwerksordnung, Anlage B Abschnitt 1, Nummer 33 Gebäudereiniger
- § 13 Mindestlohngesetz, Haftung des Auftraggebers
- § 21 Mindestlohngesetz, Bußgeldvorschriften
- GKV-Spitzenverband, Rechengrößen und Beitragssätze 2026
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