Betrieb und Logistik
Umzugsunternehmen
Was ein Firmenumzug kostet, wie weit die Haftung reicht, was vorher geklärt sein muss.

Ein Betriebsumzug wird fast immer nach Zeit abgerechnet. Ein Team aus zwei Kräften mit Möbelwagen kostet 2026 üblicherweise 95 bis 150 Euro netto je Stunde, jede weitere Kraft 38 bis 55 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn stieg am 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro, was die Untergrenze der Kalkulation anhebt. Die Preise im Straßengüterkraftverkehr lagen im ersten Quartal 2026 um 2,8 Prozent über dem Vorjahresquartal.
Schwerer wiegt die Haftungsfrage. Nach § 451e HGB endet die Haftung eines Möbelspediteurs bei 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, den der Auftrag benötigt. Für einen Büroumzug mit 40 Kubikmetern sind das 24.800 Euro für den kompletten Bestand, gleich was Technik, Akten und Einrichtung wert sind. Größere Sendungen ohne Umzugscharakter laufen über einen Frachtvertrag, dazu steht mehr unter Spedition und Transport.
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten
Haftungsgrenze gegenrechnen
620 Euro je Kubikmeter ist eine Rechengröße, kein Zeitwert. Zählen Sie vor der Vergabe zusammen, was Server, Messebau, Werkzeug oder Archiv wirklich kosten würden, und stellen Sie das Ergebnis dem Produkt aus Laderaum und 620 Euro gegenüber. Liegt Ihr Wert darüber, gehört eine Transportversicherung mit Wertangabe in den Auftrag. Bei Überschreitung der Lieferfrist deckelt das Gesetz den Ersatz zusätzlich auf den dreifachen Frachtbetrag.
Lizenz statt Zusage
Wer gewerblich Güter mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht befördert, braucht nach § 3 GüKG eine Gemeinschaftslizenz. Sie gilt bis zu zehn Jahre, und für jedes eingesetzte Fahrzeug muss eine beglaubigte Kopie vorliegen. Unterhalb von 3,5 Tonnen genügt die Gewerbeanmeldung. Wer ohne Lizenz fährt, riskiert eine Geldbuße bis 20.000 Euro.
Besichtigung vor dem Festpreis
Ein belastbares Angebot entsteht am Objekt, nicht am Telefon. Der Betrieb schätzt den Laderaum in Kubikmetern, prüft Zufahrt, Aufzug, Tragweite der Treppe und die Trageentfernung zum Fahrzeug. Fehlen diese Angaben, steht im Angebot eine Zeitschätzung, die sich am Umzugstag nach oben korrigiert. Lassen Sie sich den angesetzten Laderaum nennen, er bestimmt die Haftungsgrenze mit.
Drei Fristen für Schäden
Nach § 451f HGB erlöschen Ansprüche, wenn ein äußerlich erkennbarer Schaden nicht spätestens am Tag nach der Ablieferung angezeigt wird. Für verdeckte Schäden bleiben 14 Tage, für eine überschrittene Lieferfrist 21 Tage. Die Anzeige muss in Textform erfolgen und den Schaden benennen, ein Vermerk auf dem Ablieferungsbeleg ersetzt sie nicht.
Selbst gepackt heißt selbst getragen
§ 451d HGB nennt sieben Gefahren, die den Spediteur entlasten, darunter selbst gepackte Behälter, ungenügende Verpackung, eigenes Be- und Entladen sowie Edelmetalle, Münzen, Wertpapiere und Urkunden. Auch Pflanzen und leicht brechendes Gut fallen darunter. Wer Kartons selbst packt, spart Geld und verliert Ansprüche. Entscheiden Sie das pro Raum, nicht pauschal.
Als Betrieb gilt anderes Recht
§ 451h HGB schützt Verbraucher vor abweichenden Klauseln. Gegenüber Unternehmen darf der Spediteur die Haftungssumme in vorformulierten Bedingungen abändern, solange er darauf hinweist. Viele Verträge ziehen für gewerbliche Auftraggeber ergänzende Logistikbedingungen heran. Lesen Sie den Passus zur Haftungshöhe, bevor Sie unterschreiben, und lassen Sie Abweichungen nach unten streichen.
Versicherungsnachweis anfordern
§ 7a GüKG verlangt eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 600.000 Euro Deckung je Schadenereignis für Beförderungen mit Lade- und Entladestelle im Inland. Der Nachweis ist während der Fahrt mitzuführen. Lassen Sie sich vorab eine Versicherungsbestätigung schicken und prüfen Sie, ob Selbstbeteiligung und Jahreshöchstleistung zum Umfang Ihres Umzugs passen.
Preisrahmen
Was üblicherweise berechnet wird
| Leistung | Übliche Spanne | Hinweis |
|---|---|---|
| Team aus 2 Kräften mit Möbelwagen | 95 bis 150 Euro netto je Stunde | Anfahrt meist gesondert, Mindestabnahme oft 3 Stunden |
| Jede weitere Umzugskraft | 38 bis 55 Euro netto je Stunde | aus Mindestlohn 13,90 Euro und Zuschlägen hochgerechnet |
| Beiladung je Kubikmeter | 45 bis 90 Euro netto | nur sinnvoll bei flexiblem Liefertermin |
| Halteverbotszone je Stelle | 80 bis 180 Euro | kommunale Gebühr plus Aufstellen und Abholen der Schilder |
| Möbellift je Einsatztag | 180 bis 400 Euro netto | ab dem dritten Obergeschoss oft billiger als Tragen |
| Einlagerung je Kubikmeter und Monat | 5 bis 12 Euro netto | Haftung für die Lagerzeit gesondert vereinbaren |
| Transportversicherung | 3 bis 8 Euro je 1.000 Euro Wertangabe | Prämie je Umzug, Wertangabe vor Verladung festlegen |
Die Stundenspannen sind aus dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro und den branchenüblichen Zuschlägen für Lohnnebenkosten, Ausfallzeiten, Gemeinkosten und Wagnis hochgerechnet. Die übrigen Werte sind Orientierungswerte ohne amtliche Grundlage; sie schwanken mit Entfernung, Etage, Termin und Zugang, einzelne Angebote liegen deutlich darüber oder darunter.
Vor der Beauftragung
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Häufige Fragen
Wofür haftet ein Umzugsunternehmen genau?
Für Verlust und Beschädigung des Umzugsguts, solange es in seiner Obhut ist, begrenzt auf 620 Euro je Kubikmeter benötigten Laderaum nach § 451e HGB. Bei 30 Kubikmetern sind das 18.600 Euro als oberste Grenze für den gesamten Auftrag. Für verspätete Lieferung haftet der Betrieb bis zum dreifachen Frachtbetrag.
Wie schnell muss ich einen Schaden melden?
Sichtbare Schäden spätestens am Tag nach der Ablieferung, verdeckte Schäden innerhalb von 14 Tagen, eine überschrittene Lieferfrist innerhalb von 21 Tagen. Alle drei Anzeigen brauchen Textform und eine Beschreibung des Schadens. Verstreicht die Frist, erlischt der Anspruch nach § 451f HGB.
Braucht ein Umzugsunternehmen eine behördliche Erlaubnis?
Sobald ein Fahrzeug mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht eingesetzt wird, ja: eine Gemeinschaftslizenz nach § 3 GüKG, erteilt für bis zu zehn Jahre, mit einer beglaubigten Kopie je Fahrzeug. Bis 3,5 Tonnen greift die Ausnahme in § 2 Absatz 1 Nummer 10 GüKG, dann reicht die Gewerbeanmeldung.
Lohnt eine zusätzliche Transportversicherung?
Sie lohnt, sobald der Zeitwert des Umzugsguts über Laderaum mal 620 Euro liegt. Rechnen Sie mit 3 bis 8 Euro Prämie je 1.000 Euro Wertangabe. Die Wertangabe muss vor der Verladung in Textform feststehen, nachträglich lässt sie sich nicht mehr erhöhen.
Was passiert, wenn wir selbst packen?
Für Güter in selbst gepackten Behältern und für Schäden aus ungenügender Verpackung ist der Spediteur nach § 451d Absatz 1 HGB von der Haftung befreit. Prüfen darf er Ihre Kartons weder noch muss er es, außer die Verpackung ist offensichtlich ungeeignet. Packservice kostet mehr, verschiebt aber das Risiko.
Wann ist der Umzugspreis fällig?
Ohne abweichende Vereinbarung bei Ablieferung, bei Auslandstransporten bereits vor Beginn der Verladung. Zahlt der Auftraggeber nicht, darf der Spediteur das Gut anhalten, auf Kosten des Auftraggebers einlagern und sein Pfandrecht ausüben. Ein Zahlungsziel von 14 oder 30 Tagen gehört deshalb vorher in den Vertrag.
Quellen
- HGB § 451e: Haftungshöchstbetrag beim Umzugsvertrag
- HGB § 451f: Schadensanzeige
- HGB § 451d: Besondere Haftungsausschlussgründe
- HGB § 451h: Abweichende Vereinbarungen
- GüKG § 3: Gewerblicher Güterkraftverkehr, Gemeinschaftslizenz
- GüKG § 2: Ausnahmen, Grenze 3,5 Tonnen
- GüKG § 7a: Haftpflichtversicherung
- AGB für Umzüge und Lagerungen, Empfehlung des Bundesverbandes Möbelspedition und Logistik
- Statistisches Bundesamt: Erzeugerpreise für Dienstleistungen im 1. Quartal 2026
- BMAS: Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro
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