Betrieb und Logistik
Spedition und Transport
Lizenz, Haftungsgrenzen und Frachtpreise klären, bevor Sie einen Transport vergeben.

Wer Güter über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gewerblich befördert, braucht nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz eine Gemeinschaftslizenz. Sie gilt bis zu zehn Jahre, und für jedes eingesetzte Fahrzeug ist eine beglaubigte Kopie nötig. Dahinter steht ein Kapitalnachweis: 9.000 Euro Eigenkapital für das erste Fahrzeug, 5.000 Euro für jedes weitere. Bis einschließlich 3,5 Tonnen entfällt die Lizenzpflicht im Inland, deshalb ist der Transporter am Markt deutlich günstiger als der Lkw.
Die zweite Zahl, die jeden Auftrag prägt, ist die Haftungsgrenze. Nach § 431 Handelsgesetzbuch ersetzt der Frachtführer höchstens 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm Rohgewicht. Eine Palette mit 300 Kilogramm ist damit auf 2.499 Rechnungseinheiten gedeckelt, gleich ob darauf Dämmstoff oder Elektronik steht. Wer teure Ware verschickt, vereinbart einen höheren Wert oder versichert die Sendung gesondert.
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten
Lizenz und Kopien sehen
Lassen Sie sich die Gemeinschaftslizenz und die beglaubigte Kopie für das eingesetzte Fahrzeug zeigen. Beides wird nur erteilt, wenn Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und finanzielle Leistungsfähigkeit nachgewiesen sind. Bei grenzüberschreitenden Fahrten gilt die Pflicht schon ab 2,5 Tonnen, dort sind 1.800 Euro Eigenkapital für das erste und 900 Euro für jedes weitere Fahrzeug nötig.
Haftung gegen Warenwert rechnen
Teilen Sie den Warenwert durch das Gewicht. Liegt der Wert je Kilogramm über 8,33 Rechnungseinheiten, greift die gesetzliche Grenze des § 431 HGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen davon nach § 449 HGB nur zwischen 2 und 40 Rechnungseinheiten abweichen, und der Verwender muss ausdrücklich darauf hinweisen.
Versicherungsnachweis verlangen
Für Beförderungen im Inland schreibt § 7a Güterkraftverkehrsgesetz eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 600.000 Euro je Schadensereignis vor. Das Fahrpersonal muss den Nachweis mitführen. Eine Warenwert- oder Transportversicherung ist etwas anderes und deckt erst den Teil oberhalb der Frachtführerhaftung.
Lenkzeiten sind Liefertermine
Ein Fahrer darf täglich höchstens 9 Stunden lenken, zwei Mal je Woche 10 Stunden, dazu höchstens 56 Stunden in der Woche und 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen. Nach 4,5 Stunden Lenkzeit sind 45 Minuten Pause fällig. Ein Termin, der diese Grenzen ignoriert, wird entweder verschoben oder gebrochen.
Maut in der Frachtrate
Mautpflichtig ist jedes Güterkraftfahrzeug über 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse. Der gesetzliche Infrastrukturteilsatz reicht von 5,2 Cent je Kilometer bei bis zu 7,5 Tonnen bis 15,5 Cent bei über 18 Tonnen mit vier oder mehr Achsen, dazu kommen Teilsätze für Luftverschmutzung, Lärm und Kohlendioxid. Fragen Sie, ob die Maut im Kilometerpreis enthalten ist.
Subunternehmer und Mithaftung
Frachtaufträge wandern oft weiter. Die Bürgenhaftung für Sozialversicherungsbeiträge nach § 28e Absatz 3g SGB IV trifft allerdings nur Unternehmen aus dem Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe selbst, die Paketbeförderung bis 32 Kilogramm Einzelgewicht mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen weitervergeben, nicht den Versender. Das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe steht außerdem in der Liste des § 2a SchwarzArbG, das Fahrpersonal muss also Ausweispapiere dabeihaben.
Preisrahmen
Was üblicherweise berechnet wird
| Leistung | Übliche Spanne | Hinweis |
|---|---|---|
| Transporter bis 3,5 Tonnen mit Fahrer, je Stunde | 48 bis 68 Euro netto | keine Lizenzpflicht im Inland, keine Maut, meist zwei Europaletten Ladefläche |
| Lkw 7,5 Tonnen mit Fahrer, je Stunde | 62 bis 85 Euro netto | mautpflichtig, Infrastrukturteilsatz 6,6 Cent je Kilometer |
| Sattelzug 40 Tonnen, je Stunde inklusive Fahrer | 82 bis 115 Euro netto | Infrastrukturteilsatz 15,5 Cent je Kilometer bei vier und mehr Achsen |
| Komplettladung Fernverkehr, je Kilometer | 1,30 bis 1,95 Euro netto | hängt an Auslastung und Rückfracht, Leerkilometer werden mitgerechnet |
| Stückgut, eine Europalette innerhalb Deutschlands | 48 bis 110 Euro netto | nach Gewicht, Zone und Zustelltag, Privatadressen und Hebebühne kosten extra |
| Standzeit über die freie Ladezeit hinaus, je Stunde | 45 bis 80 Euro netto | die freie Be- und Entladezeit gehört in den Vertrag, danach wird gerechnet |
Die Spannen sind kalkulatorisch aus belegten Bausteinen abgeleitet: gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro als Untergrenze der Fahrerkosten, rund 21 Prozent Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung sowie die gesetzlichen Mautteilsätze. Kraftstoffpreis, Relation, Auslastung und Rückfracht verschieben jedes Angebot.
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Häufige Fragen
Ab wann braucht ein Transportunternehmen eine Lizenz?
Im Inland über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht einschließlich Anhänger, denn § 2 Absatz 1 Nummer 10 Güterkraftverkehrsgesetz nimmt alles bis einschließlich 3,5 Tonnen von der Lizenzpflicht aus. Die Gemeinschaftslizenz nach § 3 GüKG wird für bis zu zehn Jahre erteilt. Im grenzüberschreitenden Verkehr beginnt die Pflicht bereits bei 2,5 Tonnen.
Wie hoch haftet eine Spedition bei Verlust?
Höchstens 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm Rohgewicht, so steht es in § 431 HGB. Eine Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds, umgerechnet wird zum Kurs am Tag der Übernahme. Bei Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt.
Wer zahlt die Lkw-Maut, Auftraggeber oder Frachtführer?
Schuldner gegenüber dem Staat ist der Fahrzeughalter, bezahlt wird sie aber über die Frachtrate. Der gesetzliche Infrastrukturteilsatz liegt zwischen 5,2 Cent je Kilometer für Fahrzeuge über 3,5 bis unter 7,5 Tonnen und 15,5 Cent bei über 18 Tonnen mit mindestens vier Achsen. Lassen Sie sich sagen, ob der Kilometerpreis die Maut bereits enthält.
Gibt es eine Mautbefreiung für Handwerksbetriebe?
Ja, für Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen, mit denen Material, Ausrüstung oder Maschinen für das eigene Handwerk befördert werden und bei denen die Beförderung nicht gewerblich erfolgt. Sobald derselbe Wagen entgeltlich Güter für Dritte fährt, greift die Ausnahme nicht mehr. Emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge sind bis zum 30. Juni 2031 befreit.
Warum ist ein Termin am selben Tag so teuer?
Weil die Lenkzeiten fest sind. Nach 4,5 Stunden Lenkzeit sind 45 Minuten Pause fällig, täglich sind 9 Stunden erlaubt und nur zwei Mal je Woche 10 Stunden. Eine Strecke von 700 Kilometern lässt sich damit nicht beliebig verdichten, der Anbieter setzt entweder einen zweiten Fahrer ein oder disponiert eine eigene Tour.
Worauf muss ich bei Paketdienstleistern achten?
Die Bürgenhaftung nach § 28e Absatz 3g SGB IV greift enger, als oft behauptet wird: Sie trifft Unternehmen des Speditions-, Transport- und Logistikgewerbes, die selbst im Kurier-, Express- und Paketbereich tätig sind und die Beförderung adressierter Pakete bis 32 Kilogramm Einzelgewicht mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen an einen anderen Betrieb weitergeben. Wer als Versender nur Pakete aufgibt, ist nicht Bürge. Lassen Sie sich trotzdem Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorlegen und regeln Sie im Vertrag, ob Nachunternehmer eingesetzt werden dürfen.
Quellen
- § 3 Güterkraftverkehrsgesetz, Gemeinschaftslizenz
- § 2 Güterkraftverkehrsgesetz, Ausnahmen von der Lizenzpflicht
- § 7a Güterkraftverkehrsgesetz, Versicherungspflicht
- § 431 Handelsgesetzbuch, Haftungshöchstbetrag
- § 449 Handelsgesetzbuch, abweichende Vereinbarungen
- Bundesfernstraßenmautgesetz, Anlage 1 Mautteilsätze
- Bundesfernstraßenmautgesetz, § 1 Mautpflicht und Ausnahmen
- Bundesamt für Logistik und Mobilität, Lenk- und Ruhezeiten
- Verordnung (EG) Nr. 1071/2009, Artikel 7 finanzielle Leistungsfähigkeit
- § 28e SGB IV, Haftung im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe
- § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Mitführen von Ausweispapieren
- § 1 Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, Mindestlohn ab 2026
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