Handwerk und Bau
Photovoltaik
Was eine Solaranlage 2026 kostet, welche Vergütung gilt und was zu melden ist.

Eine schlüsselfertige Aufdachanlage kostet 2026 je nach Größe rund 1.000 bis 1.500 Euro je Kilowatt Peak, bei 30 bis 100 Kilowatt Peak sinkt die Spanne auf etwa 800 bis 1.200 Euro. Was der Strom am Ende kostet, rechnet das Fraunhofer ISE für kleine Dachanlagen mit 6 bis 14 Cent je Kilowattstunde, für große Anlagen mit 4 bis 7 Cent. Die laufenden Betriebskosten liegen bei 1 bis 2 Prozent der Investition im Jahr.
Für Betriebe entscheidet weniger der Modulpreis als der Eigenverbrauch. Wer den Strom selbst nutzt, spart den vollen Bezugspreis; wer einspeist, bekommt für Anlagen bis 10 Kilowatt derzeit 7,70 Cent je Kilowattstunde. Vor der Unterschrift gehören drei Punkte geklärt: Wer meldet die Anlage beim Netzbetreiber an, wer registriert sie binnen eines Monats im Marktstammdatenregister, und wer baut den Zählerschrank um.
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten
Wer darf anschließen
Arbeiten an der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung darf nach § 13 Niederspannungsanschlussverordnung nur ein Unternehmen ausführen, das im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Die Montage auf dem Dach kann ein anderer Betrieb übernehmen, die Verbindung zum Netz nicht. Lassen Sie sich den Eintrag zeigen, bevor Sie den Auftrag vergeben.
Die Grenze bei 30 Kilowatt
Bis 30 Kilowatt Peak Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister gilt für Lieferung und Installation der Nullsteuersatz nach § 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz. Dieselbe Grenze steht in § 3 Nummer 72 Einkommensteuergesetz: Bis 30 Kilowatt Peak je Wohn- oder Gewerbeeinheit und höchstens 100 Kilowatt Peak je Steuerpflichtigem bleiben die Einnahmen steuerfrei. Eine Anlage von 32 Kilowatt Peak kann deshalb teurer sein als eine von 29,8.
Vergütung und Laufzeit
Für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 zahlt der Netzbetreiber bei Überschusseinspeisung 7,70 Cent je Kilowattstunde bis 10 Kilowatt, 6,66 Cent bis 40 Kilowatt und 5,44 Cent bis 100 Kilowatt. Bei Volleinspeisung sind es 12,22 beziehungsweise 10,24 Cent. Die Sätze sinken nach § 49 EEG alle sechs Monate um 1 Prozent und gelten 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme.
Steuerung und Kappung
Bis ein intelligentes Messsystem eingebaut und getestet ist, müssen Anlagen unter 25 Kilowatt mit Einspeisevergütung die Einspeiseleistung auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzen, § 9 Absatz 2 EEG. Ab 25 Kilowatt kommt die ferngesteuerte Reduzierung dazu, ab 100 Kilowatt muss der Netzbetreiber jederzeit den Ist-Wert abrufen können. Fragen Sie, welche Technik im Angebot steckt und wer sie einrichtet.
Fristen nach der Inbetriebnahme
Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss nach § 5 Absatz 5 Marktstammdatenregisterverordnung binnen eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Die Jahresmeldung an den Netzbetreiber ist bis zum 28. Februar des Folgejahres fällig. Halten Sie im Vertrag fest, ob der Betrieb diese Meldungen übernimmt oder ob sie bei Ihnen liegen.
Dach vor Modul
Eine Anlage läuft 20 Jahre und länger, die Dachhaut darunter oft nicht. Klären Sie Alter, Zustand und Reststärke der Eindeckung, bevor Sie montieren lassen, sonst wird das Dach später zweimal geöffnet. Zur Kalkulation gehören außerdem Statik, Gerüst und Absturzsicherung; diese Posten fehlen in günstigen Angeboten am häufigsten.
Preisrahmen
Was üblicherweise berechnet wird
| Leistung | Übliche Spanne | Hinweis |
|---|---|---|
| Aufdachanlage 10 bis 30 Kilowatt Peak | 1.000 bis 1.500 Euro je Kilowatt Peak | Orientierung, schlüsselfertig ohne Speicher |
| Aufdachanlage 30 bis 100 Kilowatt Peak | 800 bis 1.200 Euro je Kilowatt Peak | Orientierung, der Preis je Kilowatt sinkt mit der Größe |
| Batteriespeicher | 400 bis 900 Euro je Kilowattstunde | Orientierung, abhängig von Kapazität und Einbindung |
| Zählerschrank erneuern | 1.200 bis 3.000 Euro | oft nötig, gehört als eigene Position ins Angebot |
| Gerüst für die Montage | 6 bis 12 Euro je Quadratmeter | Orientierung, Standzeit meist 2 Wochen |
| Wartung und wiederkehrende Prüfung | 150 bis 400 Euro je Jahr | Orientierung, je nach Anlagengröße und Umfang |
| Betriebskosten je Jahr | 1 bis 2 Prozent der Investition | Wert des Fraunhofer ISE für Photovoltaikanlagen |
| Stromgestehungskosten kleine Dachanlage | 6 bis 14 Cent je Kilowattstunde | Fraunhofer ISE, abhängig von Ertrag und Zinsen |
Die Angaben zu Betriebskosten und Stromgestehungskosten stammen aus der Übersicht des Fraunhofer ISE. Die Euro-Spannen für Anlagen, Speicher und Nebenarbeiten sind Orientierungswerte ohne amtliche Grundlage; Dachform, Zugang, Modulwahl und Netzanschluss verschieben sie erheblich.
Vor der Beauftragung
Prüfliste: 10 Punkte vor der Beauftragung
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Für Anlagen auf Gebäuden mit Überschusseinspeisung und Inbetriebnahme vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027 zahlt der Netzbetreiber 7,70 Cent je Kilowattstunde bis 10 Kilowatt, 6,66 Cent bis 40 Kilowatt und 5,44 Cent bis 100 Kilowatt. Bei Volleinspeisung steigen die Sätze auf 12,22 und 10,24 Cent. Die Werte sinken alle sechs Monate um 1 Prozent.
Wann muss die Anlage gemeldet werden?
Binnen eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister, so steht es in § 5 Absatz 5 der Marktstammdatenregisterverordnung. Beim Netzbetreiber wird die Anlage schon vor dem Bau angemeldet. Wer die Registrierung versäumt, riskiert den Vergütungsanspruch und ein Bußgeldverfahren.
Zahlt ein Betrieb Umsatzsteuer auf die Anlage?
Bei einer Bruttoleistung bis 30 Kilowatt Peak laut Marktstammdatenregister ermäßigt sich die Steuer auf 0 Prozent, und zwar für Module, wesentliche Komponenten, Speicher und die Installation, § 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz. Größere Anlagen werden regulär abgerechnet, der Vorsteuerabzug bleibt dann der übliche Weg.
Warum darf die Anlage nur 60 Prozent einspeisen?
Weil § 9 Absatz 2 EEG das für Anlagen unter 25 Kilowatt mit Einspeisevergütung vorschreibt, solange kein intelligentes Messsystem eingebaut und erfolgreich getestet ist. Die Begrenzung gilt am Verknüpfungspunkt mit dem Netz und trifft den Eigenverbrauch nicht. Steckersolargeräte bis 2 Kilowatt und 800 Voltampere sind ausgenommen.
Wie lange läuft die Förderung?
20 Jahre, gerechnet ab Inbetriebnahme, verlängert bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres, § 25 EEG. Technisch hält eine Anlage meist länger; die amtliche Abschreibungstabelle setzt 20 Jahre Nutzungsdauer an. Nach dem Förderzeitraum bleibt der Eigenverbrauch die tragende Größe.
Lohnt ein Speicher im Gewerbebetrieb?
Das hängt am Lastgang. Wer tagsüber produziert, verbraucht den Solarstrom ohnehin direkt und braucht wenig Zwischenspeicher. Bei 400 bis 900 Euro je Kilowattstunde Kapazität rechnet sich ein Speicher vor allem dort, wo Verbrauch in den Abend fällt oder Lastspitzen gekappt werden sollen.
Quellen
- EEG § 9: Technische Vorgaben
- EEG § 25: Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs
- EEG § 49: Absenkung der anzulegenden Werte für Solarstrom
- UStG § 12: Steuersätze, Nullsteuersatz für Solaranlagen
- EStG § 3: Steuerfreie Einnahmen, Nummer 72
- MaStRV § 5: Registrierung von Einheiten und EEG-Anlagen
- NAV § 13: Elektrische Anlage und Installateurverzeichnis
- Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und Fördersätze
- Fraunhofer ISE: Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland
- Bundesfinanzministerium: AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter
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